Ukraine führt Zwangsumtausch für Exporterträge wieder ein

Ukrainisches Parlament beschließt die Wiedereinführung von eines 50% Exportertragsumtausches für ausländische Währungen in ukrainische Hriwna.

Innerhalb von 5 Tage müssen mindestens 50% der Fremdwährungen die aus Exportgeschäften mit Waren und Dienstleistungen erzielt werden bei einer ukrainischen zum lokalen FX Kurs Bank umgetauscht sein. Die Bezahlung des Exportgeschäftes muss nun nach dem neuen Gesetz nun nach 90 Tagen statt nach 180 Tagen erfolgen. Das Gesetz wurde von einem Abgeordneten der Fraktion von Premierministerin Julia Timoschenko eingebracht und im Parlament der Ukraine mit 362 Stimmen bei einem Quorum von 226 Stimmen beschlossen.

Diese Regelungen bzgl. eines Zwangumtausches für Exporteinnahmen, wurden am 1. April 2005 von der National Bank und der Regierung der Ukraine bereist schon einmal gestrichen sowie der Zahlungszeitraum wurde im Mai 2007 von 90 Tagen auf 180 Tagen verlängert.

Weiterhin beschliesst das Gesetz auch den Schutz vor Bankenzugriff auf Wohnraum den die Schuldner selbst bewohnen.

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