Hilfe bei Verkehrsunfällen in der Toskana, Ferienhäuser und Ferienwohnungen in der Toskana

Hilfe bei Auslandsunfällen mit dem eigenem Auto

Jeder Dritte Deutsche reist mit dem eigenem PKW in den Auslandsurlaub. Doch was tun, wenn die Ferienfreude durch einen unerwarteten Unfall getrübt wird?

Hilfe bei der Schadensregulierung von Auslandsunfällen bietet der Zentralruf der Autoversicherer.

Tel. 0180 / 25026 oder
www.zentralruf.de

Seit 2003 mit Einführung der 4. Kraftfahrhaftpflicht-Richtlinie kann der Zentralruf auch alle im europäischen Ausland versicherten Fahrzeuge und den zuständigen Schadensregulierer ermitteln.

Jeder Versicherer in Europa hat in jedem Mitgliedsland der EU Schadensregulierungsbeauftrage benannt. Wer dies ist, erfahren Sie unter der genannten Tel.-Nr. bzw. Internetadresse.

Wichtig ist es den Unfall ausführlich aufzuzeichnen und im Bild festzuhalten. Dabei ist der Europäische Unfallbericht hilfreich, der in mehreren Sprachen die unkomplizierte Protokollisierung des Unfalles gewährleistet.

Reagiert die Versicherung innerhalb einer Frist nicht oder nicht angemessen, kann sich der Geschädigte an die nationale Entschädigungsstelle wenden. In Deutschland ist dies der Verein Verkehrsopferhilfe
www.verkehrsopferhilfe.de

Die EU-Richtlinie zur Kraftfahrhaftpflicht schließt alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie Island, Lichtenstein und Norwegen ein.

Der Zentralnotruf benötigt das Kennzeichen des Unfallverursachers, dessen Herfkunftsland, das Unfallland und den Schadenstag.

Weitere Informationen in 7 Sprachen unter www.zentralruf.de

www.toscana-reiseagentur.de