Waldorf Rechtsanwälte spricht für Constantin Film Verleih für Filme Der Baader Meinhof Komplex und Männersache Abmahnung aus

Wegen Urheberrechtsverletzung an den Filmwerken Männersache und Der Baader Meinhof Komplex lässt der größte Deutsche Filmproduzent, die Constantin Film Verleih GmbH durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte Abmahnungen aussprechen. Hintergrund ist die Behauptung es wären in einer Tauschbörse im Internet der urheberrechtlich geschützte Film in einem peer-to-peer Netzwerken zum upload angeboten worden.

Um an die Echt-Daten der Abgemahnten zu gelangen werden die IP-Nummern mittels Einloggen in Filesharing-Programmen erforscht. In der Folge werden durch ein Auskunftsersuchen bei dem jeweiligen Provider regelmäßig die Anschlussinhaber der Telefonanschlüsse über welche die Rechtsverletzungen erfolgten ermittelt. Laut Auskunft von Bernhard Burgener, Vorstandschef der Constantin Film Verleih GmbH verfügt das Unternehmen über rund 10.000 IP-Adressen, über welche Urheberrechtsverstöße begangen wurden.

Abgemahnt werden zum Beispiel folgende Werke:
• Der Baader Meinhof Komplex
• Männersache

Dabei werden Ansprüche auf Unterlassung, Kostenerstattung und Schadenersatz geltend gemacht. Es wird grundsätzlich die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines pauschalen Abgeltungsbetrags in Höhe von regelmäßig EUR 956,-- (teilweise auch: EUR 800,--) verlangt, der sich aus Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von grundsätzlich EUR 506,-- und einem pauschalen Schadenersatz von idR. EUR 450,-- zusammensetzt.

Zwar kann regelmäßig davon ausgegangen werden, dass die ausgesprochene Abmahnung rechtmäßig ist, jedoch verwundert das Vorgehen der Constantin Film Verleih GmbH, nachdem die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), als für die Filmindustrie zuständige Gesellschaft, sich noch Ende 2008 gegen Massenabmahnungen ausgesprochen hatte.

Es empfiehlt sich vorliegend eine anwaltliche Beratung, da die durch die Kanzlei Waldorf Rechtsanwälte vorgelegte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft unterzeichnet werden sollte. Grundsätzlich gelingt es gleich gearteten Ansprüchen entgegen zu treten bzw. die geforderte Summe zu reduzieren. Dies insbesondere da es sich vorliegend regelmäßig lediglich um einen Film handelt an dem ein urheberrechtlicher Verstoß moniert wird.

Aktuelle Informationen über die weitere Entwicklung in diesem Fall und Hinweise auf die weitere Vorgehensweise finden Sie hier: www.urheberrecht.justlaw.de/abmahnung/constantin-film.htm .

08.06.2009:

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