Springerstiefel und Scheitel: Schulausschluss

Vorsicht bei politisch unkorrekter Frisur!

Jeder Tag außerhalb der Schule ist ein guter Tag. Das ist eine alte Schülerweisheit. Doch ein fünfzehnjähriger Schüler aus Herne (Westfalen) hatte gar nicht direkt vor, den Unterricht zu schwänzen. Er wollte nur seiner „sehr linken“ Gesinnung Ausdruck verleihen. Schließlich sei er – sein eigenes Bekunden – Kommunist. Also färbte er sich die Haare knallgelb, stellte sie zu hohen Stacheln auf und trug Springerstiefel. Die sind nämlich in der linken Subkultur mit roten und schwarzen Schnürsenkeln ein Erkennungszeichen. Lehrer seiner Hauptschule forderten ihn auf, zumindest seine groteske Frisur zu ändern und die Schuhe zu Hause zu lassen.

Trotz allem revolutionären und rebellischen Geist fügte sich der Schüler dieser Weisung und kämmte sich die zu Berge stehenden Haare glatt. Ganz brav zum Seitenscheitel. Doch genau das bescherte ihm jetzt den Rauswurf. Er wurde vom Unterricht suspendiert, weil er mit seinem, wohl gemerkt, Linksscheitel „eindeutig rechtsradikale Symbolik offen zur Schau getragen“ habe. Da fiel der Schüler wohl aus allen Wolken – er und rechtsradikal? Ihm half es auch nichts, sich darauf zu berufen, seit ein paar Wochen der Antifa Bochum anzugehören und regelmäßig an deren Veranstaltungen teilzunehmen.

Toleranz - aber gegen wen?

In mehreren Gesprächen mit Schulleitung und Schulpsychologin zeigte der Hobbykommunist keine Einsicht. Im Gegenteil waren die Verantwortlichen davon überzeugt, dass es ihm um reine Provokation gehe. Seine Frisur symbolisiere nämlich demonstrativ eine „Person des Dritten Reiches“. „Es ist eine verbotene Symbolik“, erklärt die Rektorin der Hauptschule, Claudia Alidbas-Könneke. „Sie widerspricht der Verfassung.“ Ein Linksscheitel als Verfassungsbruch? Ist das ihr Ernst? Und welche „Person des Dritten Reiches“ dürfte wohl gemeint sein? Adolf Hitler jedenfalls pflegte seinen Scheitel rechts zu tragen. Und auch das wäre, selbst in Verbindung mit einem markanten Oberlippenbärtchen, kein Verstoß gegen die Verfassung. Wir leben schließlich im freiesten Deutschland aller Zeiten. Da muss doch wenigstens das Recht auf freie Wahl des Haarschnitts verbürgt sein, Frau Rektorin! Das zuständige Schulamt aber unterstützt die Entscheidung. „Die Schule verhält sich absolut korrekt. Ich bin mit den Maßnahmen voll einverstanden“, sagt Christel Dahmen von der Behörde. „Erst die Springerstiefel und dann der Scheitel. Er trägt sie bewusst und öffentlich. Das sind ganz klare rechtsradikale Symbole.“

Toleranz predigen aber Intoleranz praktizieren, scheint das Motto zu sein, nach welchem die Schule handelt. Dementsprechend sind sich auch die politisch korrekten „Gutmenschen“ einig: Der Rausschmiss ist definitiv die falsche Methode, einen Jungen, der in seiner jugendlichen Phase der Selbstfindung vielleicht auf einen demokratiefeindlichen Weg geraten ist, wieder in die demokratische Mitte zurückzuholen. Wie tolerant aber wären jene gewesen, die nun der Schule Intoleranz vorwerfen, wenn der 15-jährige sich tatsächlich nicht der linken sondern der rechten Szene zugehörig fühlen würde? Man darf davon ausgehen, dass der Rauswurf dann, so falsch er auch in diesem Fall wäre, beklatscht würde. Die Schulleitung hätte eben mutig „Gesicht gezeigt“, ein klares „Zeichen gegen rechts“ gesetzt. Bürgerinitiativen mit Lichterketten und Mahnwachen hätten sich mobilisiert und vermehrt staatlich finanzierte „Aufklärung“ gefordert.

Faltblätter gegen Fremden- und Demokratiefeindlichkeit sowie Intoleranz bleiben den Schülern wohl erspart. Nur die Schulleitung darf sich auf Nachhilfeunterricht gefasst machen: Woran man eine „rechtsradikale“ Gesinnung tatsächlich erkennt. Damit sie sich künftig gegen die wenden kann, die es wirklich „verdient“ haben.


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