Nach Abmahnung: Redakteur aus Wilhelmshaven schickt Jugendhilfe Lüneburg eine Rechnung

„Die ´Jugendhilfe Lüneburg gGmbH´ wurde 1973 (damals noch ´Jugendhilfe e.V. Lüneburg´) gegründet und hat damit eine 35-jährige Erfahrung in den Bereichen Jugendhilfe, Drogen, Sucht und Therapie.“ Das klingt gut. So steht es im Internet. Wenn das alles wäre.

Doch jetzt hat diese gemeinnützige GmbH aus Lüneburg einen Anwalt aus Hamburg eingeschaltet, weil im blog http://kinderunwohl.blogspot.com zwei Kommentare erschienen sind, die als Schmähkritik eingestuft werden. Allerdings: Die von dem Anwalt zitierten Passagen beziehen sich gar nicht auf die gGmbH aus Lüneburg oder beschreiben ein Gefühl.

Betreiber des blogs ist der selbstständige Redakteur Heinz-Peter Tjaden aus Wilhelmshaven. Der hat das achtseitige Schreiben des Hamburger Anwaltes heute Morgen gelesen, die angegriffenen Kommentare noch einmal aufgerufen und anschließend eine Stellungnahme verfasst. Das kostet Zeit. Also Geld.

Abmahnungen dieser Art sind immer ärgerlich. Aber: Tjaden will sich nicht ärgern (lassen). Deswegen hat er soeben dem Geschäftsführer der gGmbH eine Rechnung für die Arbeitszeit, für Kopierkosten, Porto und Büromaterial geschickt. Sind 153,53 Euro. Die sollen innerhalb von sieben Tagen auf dem Konto des selbstständigen Redakteurs sein. Sonst wird das Geld eingeklagt.

Wirkt das? Erkennt der Geschäftsführer die Forderung an? Kann man deswegen vor Gericht auf Zahlung klagen? Spannende Fragen in einer Republik, in der es geradezu eine Welle von Abmahnungen gibt, mit denen Kanzleien so manches hübsches Sümmchen verdienen. Verdient jetzt etwa ein selbstständiger Redakteur etwas dazu? Bericht folgt…


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Über eineinhalb Jahre später

Die Rechnung ist von der Jugendhilfe Lüneburg nie beglichen worden. Aus der Klage wurde auch nichts. Jetzt hat die Jugendhilfe Lüneburg eine neue Geschäftsführerin, die mir gestern eine mail geschickt hat. Sie fragt an, ob ich zu einem Gespräch bereit bin.

http://familiensteller.blogspot.com

Über Heinz-Peter Tjaden