Die Privathaftpflichtversicherung im bundesweiten Vergleich
Pressetext verfasst von Aiwanger am Di, 2009-05-26 10:39.Die entscheidenden Fragen und Antworten um die Privathaftpflichtversicherung. Eine Privathaftpflichtversicherung beschützt Sie vor Schadensersatzansprüchen Anderer und sollte daher jeder haben. Wenn Ihre Fahrlässigkeit ganz schlimme Konsequenzen hat, kann das Millionen Euro verschlingen. Wir haben für Sie zahlreiche häufig gestellten Fragen und Antworten zum Thema Privathaftpflichtversicherung zusammengestellt, damit Sie bestens für den Fall der Fälle gewappnet sind.
Welche Personen sind in der Privathaftpflichtversicherung zusätzlich versichert?
Häufig wird die Privathaftpflichtversicherung auch die Familienhaftpflicht genannt; denn sie schützt nicht nur den Versicherungsnehmer sondern auch den (gleichgeschlechtlichen) Partner und die Kinder in der Familie. Auch das Au-pair-Mädchen oder Hausangestellte sind versichert.
Wann hafte ich für mein Kind?.
Für jeden Schaden, den Ihr Sprössling anrichtet, haftet Ihr Nachkomme. Nur wenn Sie Ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, haften Sie persönlich. Daher dehnt sich die Privathaftpflichtversicherung als Familienversicherung auf die ganze Familie.
Was müssen Halter von Tieren bei der Privathaftpflichtversicherung beachten?.
Auch wenn die Haustiere häufig zur Familie zählen: Haustiere sind nur bis zu einer bestimmten Größe oder mit Zusatzpolice versichert oder mit der Tierhalterhaftpflichtversicherung.
Wie lange sind Kinder in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert?
In der Regel sind ledige Kinder (leibliche Kinder, Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) kostenfrei mitversichert, sofern sie mit den Eltern in häuslicher Gemeinschaft leben. Ab der 18 Jahren besteht der Versicherungsschutz in der Privathaftpflichtversicherung nur während einer Schul- oder sich unmittelbar anschliessenden Berufsausbildung (beruflichen Erstausbildung, Fortbildungsmassnahme, Studium, nicht aber in der Referendarzeit, Trainee u.ä.). Auch die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule bis zu einem Jahr ist mitversichert, sowie nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung.Auch während dem Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung sind Kinder in der Privathaftpflichtversicherung der Eltern mitversichert.
Wenn Sachschäden in der Privathaftpflichtversicherung versichert sind.
Wer einen Schaden auch unabsichtlich verursacht, muss diesen substituieren, ob mit oder ohne Privathaftpflichtversicherung. Schäden durch Abwasser und Schäden an gemieteten oder geliehenen Sachen sind in der Privathaftpflichtversicherung teilweise im Rahmen der Mietsachschaden-Versicherung mitversichert.
Gilt die Privathaftpflichtversicherung auch bei Auslandsaufenthalten?
So lange man nicht im Ausland wohnt, gilt die Hausratsversicherung. Bei längeren Aufenthalten, seien es Privatreisen oder beruflichen Aufenthalten erfolgen Beschränkungen des Versicherungsschutzes häufig ab der 6. Woche.
Was ist im Schadensfall zu beachten?
Zuerst sollte unbedingt ein Protokoll aufgenommen werden über den Schaden, die Schadenszeit, den Schadensort, Geschädigter, Schadensursache, Augenzeugen, Polizeiprotokoll
Melden Sie den Schaden, jeden Schaden sofort, spätestens innerhalb 7 Kalendertagen. Erläutern Sie den Verlauf und die Ursachen, die zu dem Schaden geführt haben ins Einzelne gehend und wahrheitsgetreu. Geben Sie in der Schadensmeldung zu, wenn Sie etwas falsch gemacht haben. Die Versicherung haftet dafür!
Zahlen sie niemals ohne Entscheidung mit dem Versicherung an den Geschädigten und geben Sie gegenüber dem Geschädigten keinerlei Erklärungen über Ihre Schadenersatzpflicht ab. Erheben Sie sofort Widerspruch gegen etwaige gegen Sie erlassene Mahnbescheide und übersenden Sie Kopien der Mahnbescheide, Gerichtsklagen, Anschwaltsschreiben sofort Ihrer Versicherung. Schreiben Sie Ihrer Versicherung auch sofort, wenn gegen Sie ein Anspruch gerichtlich geltend gemacht, Prozesskostenhilfe beantragt oder Ihnen gerichtlich der Streit verkündet wird, wenn Sie inhaftiert werden, bei einer einstweiligen Verfügung oder einem Beweissicherungsverfahren.
Schalten Sie auf jeden Fall zuerst Ihre Versicherung ein, bevor Sie selbst einen Anwalt kostenpflichtig beauftragen. Die Versicherung prüft den Sachverhalt und spart Ihnen häufig die Anwaltskosten.
Eruieren Sie daher vor dem Unterzeichnen einer Privathaftpflichtversicherung gratis und einfach die Vertragsbedingungen der Anbieter und finden Sie dadurch eine günstige und genau Ihren Bedürfnissen angepaßte Privathaftpflichtversicherung.
Erich Aiwanger