"Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben" - meinte Gorbatschow Zeitwertkonten? -

Lingen (Ems) - Es gibt Sprüche von berühmten historischen Persönlichkeiten, die haben heute mehr Gewicht als zu der Zeit, in denen sie gesagt wurden. Ein All-Time-Klassiker ist der Spruch „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“, der dem ehemaligen russischen Staatschef Michail Gorbatschow 1989 beim Besuch der 40 Jahrfeier der DDR angedichtet wurde. Dieser Spruch hatte eine große politische Bedeutung. Richtig ist jedoch, dass es keinen Beweis dafür gibt, dass Gorbatschow wirklich diesen Satz gesagt hat. Auf die Frage, ob er es sagte, antwortet er: „Das hat der Gerassimov zu Ende gedacht“ (Anm. d. Red.: Gennadi Gerassimow, zu der Zeit persönlicher Sprecher Gorbatschows). Diesen markanten Satz kann man noch heute überall finden und gerade im Bezug auf Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodellen ist er zwar nicht ganz so wichtig wie bei der Einleitung der deutschen Wiedervereinigung, aber er trifft dennoch genau ins Schwarze. Denn jetzt ist die Zeit gekommen, sich nicht nur mit dem Thema Zeitwertkonten auseinander zu setzen, sondern zu handeln. Der Staat hat es vor gemacht, in dem er sich seit dem 1. Januar 2009 mit der Änderung des Flexi-Gesetzes aus der Altersteilzeit zurückzieht. „Diese Änderung macht den Weg frei für Zeitwertkonten und Lebensarbeitszeitmodelle“, sagt der Geschäftsführer der Unternehmensberatung Foresight GmbH in Lingen (Ems), Heinz-Jürgen Zink. Der Aufbau von Wertguthaben ermöglicht dem Arbeitnehmer noch vor dem 67. Lebensjahr aus dem Beruf aus zu steigen. Und das bei gleich bleibendem Gehalt. Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass der Arbeitnehmer auch für eine bestimmte Zeit aus dem Job heraus gehen kann, um sich z.B. beruflich weiter zu bilden. Das so genannte Sabbatical. Auch hier bei gleich beliebendem Gehalt.
Aber nicht nur die Finanzierung von Freistellungsphasen wird durch Zeitwertkonten gewährleistet, auch Einmalzahlungen bei finanziellen Notlagen sind möglich. Stirbt ein Arbeitnehmer, dann werden die Wertguthaben an die Erben ausgezahlt. Zeitwertkonten sind zu 100% vererbbar. Bei einem Arbeitsplatzwechsel können sie abgabenfrei auf den neuen Arbeitgeber übertragen werden. Bei einer Arbeitslosigkeit von mehr als sechs Monaten wird das Wertguthaben meistens ausgezahlt. Arbeitnehmern bieten Zeitwertkonten neben den flexiblen, einkommens-, abgeltungssteuer- und sozialversicherungsfreien Einzahlungsmöglichkeiten den Vorteil, dass sie auch im Falle eines Vorruhestandes eine abschlagsfreie Rente erhalten. Sie ermöglichen eine individuelle Planung der Lebensarbeitszeit und sind sehr sicher, denn bei einer Insolvenz des betroffenen Unternehmens wird das Guthaben von einem Treuhänder ausbezahlt.
Zeitwertkonten ermöglichen die klassische Win-Win-Situation, denn nicht nur der Arbeitnehmer profitiert von Ihnen, sondern auch die Unternehmen können sich durch die Implementierung Vorteile verschaffen. Ein wichtiger Punkt für das Unternehmen ist die Steuerung der Personal-, Alters- und Kostenstruktur. „Je nach Ausgestaltung können die hohen Vorruhestands-, bzw. Altersteilzeitkosten drastisch reduziert werden oder gar gänzlich wegfallen“, so Zink. Auch die Suche nach Fachkräften und die Bindung an das Unternehmen werden durch Zeitwertkonten erleichtert. Durch Steuervorteile für das Unternehmen können sie zur Erhöhung der Liquidität beitragen, zudem können sie ein Instrument zum Ausgleich konjunktureller Schwankungen sein. Die Möglichkeit bezahlter Freistellungen erhöht zudem die Bereitschaft, an Weiterbildungen teilzunehmen. Und die neu gewonnen Erkenntnisse können gewinnbringend in das Unternehmen eingebracht werden.
Schon Benjamin Franklin riet im Jahre 1786 einem Geschäftsmann: „Remember that Time is money“. Zeit ist Geld also. Und auch dieser historische Satz hat heute mehr Bedeutung denn je. Und wenn Benjamin Franklin im Jahre 2009 noch gelebt hätte, dann hätte er mit seinem Satz nur Eines meinen können: ZEITWERTKONTEN!

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07.05.2009: | |