Mit und ohne "Migrationshintergrund"

Bundesdeutsche Medien sind schon seit längerem dazu übergegangen, bei der Berichterstattung über Straftäter deren Herkunft unerwähnt zu lassen. Die dahinter stehende Absicht ist ein offenes Geheimnis: Die hoch gelobte „multikulturelle Gesellschaft“, die an die Stelle des deutschen Volkes treten soll, will man sich nicht von ausländischen Kriminellen madig machen lassen. Wenn es zu Fahndungszwecken doch erforderlich erscheint, nähere Angaben über einen nichtdeutschen Täter zu machen, greift man zu gewundenen Formulierungen wie „südländisches Aussehen“ oder „brauner Teint“. Zigeuner werden gerne als „Angehörige einer mobilen ethnischen Minderheit“ bezeichnet.

Neuerdings hat sich zudem die Formulierung vom „Migrationshintergrund“ eines Täters massiv verbreitet. Nicht nur in der Bundesrepublik, auch in der Schweiz, wo es zu seltsamen Wortkonstruktionen kam. Die Neue Zürcher Zeitung (NZZ) spießte die Mitteilung der Kantonspolizei Nidwalden auf, in der es hieß: „Ein 27-jähriger Schweizer ohne Migrationshintergrund hat gestanden, den Einbruch in die Kaserne Will in Stans im Oktober 04 begangen zu haben.“

Die Schweizerische Volkspartei (SVP) hatte vor zwei Jahren gefordert, Polizei- und Strafvollzugsbehörden müssten ihre Mitteilungen genauer formulieren und hätten Auskunft darüber zu geben, ob ein Schweizer, ein Ausländer oder ein eingebürgerter Ausländer straffällig geworden sei. Diese Erwähnung sei zwingend, wenn der Betreffende vor weniger als zehn Jahren den Schweizer Pass erhalten habe. Man frage sich nun, so die NZZ, wann ein Schweizer keinen Migrationshintergrund habe. Wenn er seit mehr als zehn Jahren eingebürgert sei? Wenn beide Elternteile schon Schweizer waren? Oder wenn mindestens ein Elternteil seit fünf Jahren den Schweizer Pass besitze?

In dem NZZ-Artikel wurde der Gedankengang fortgeführt. Es drängten sich weitere Differenzierungen auf: „Muss man künftig über halbe, Drei-Viertel- oder gar Drei-Achtel-Schweizer berichten? Damit läge schon bald die Forderung nach einem ‚Ariernachweis’ in der Luft.“

Ein „Ariernachweis“ auch wieder in Deutschland? Der könnte nicht nur in halbe, Drei-Viertel- und Drei-Achtel-Deutsche einteilen, sondern umgekehrt auch in halbe, Drei-Viertel- und Drei-Achtel-Migrationshintergründler. Oder man einigt sich doch lieber auf „Deutsche mit Migrationshintergrund“ und „Deutsche ohne Migrationshintergrund“...

Bruno Wetzel

03.04.2009: | | | | |

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