Untermietvertrag

Haben Sie vor Ihre Räumlichkeiten unterzuvermieten?

Vorab sollte klargestellt werden, dass eine sichere Untervermietung entweder professioneller Beratung eines rechtssicheren Musterformulars bedarf, das man sich mittlerweile relativ günstig im Internet herunterladen kann.
Wenn ein Mieter seine Wohnung oder einen Teil seiner Wohnung, ein oder zwei Zimmer, weitervermieten will, sollte ein Untermietvertrag abgeschlossen werden. Hierzu benötigt man jedoch nach §540 BGB die Zustimmung des Vermieters. Der Vermieter darf den Untermietvertrag aber nur verweigern wenn es für ihn unzumutbar ist. Eine Sonderreglung besteht nach §553 BGB für Wohnraum. Wenn die Erlaubnis nicht eingeholt wird kann der Mieter schadensersatzpflichtig gemacht werden und es besteht außerdem ein außerordentlicher Kündigungsgrund.

Um eine Wohnung zu räumen muss, nach einem Urteil des BGH, ein spezieller Räumungstitel bei Gericht beantragt werden.
Wenn Sie vorhaben Ihre Räumlichkeit unterzuvermieten, sollten Sie darauf achten, dass der Untermietvertrag rechtliche Einträge enthält. Heutzutage kann man sich entweder professionell beraten lassen oder auf seriöse und rechtssichere Verträge im Internet zurückgreifen, wie zum Beispiel bei http://formulardiscount.de.
Wichtig ist es, dass man vom Vermieter eine Erlaubnis des Hauptvermieters verlangt.
Im Untermietvertrag sollte zuerst der Name des Hauptmieters genannt werden und dann der Name des Untermieters. Des Weiteren werden im Untermietvertrag die Dauer und der eigentliche Mietgegenstand, zum Beispiel eine möblierte Wohnung, aufgeführt.
Ein weiterer Punkt wäre dann die detaillierte Auflistung der Miete, handelt es sich um Kalt-oder Warmmiete, mit Heizkosten oder ohne.
Folgende Paragraphen kann der Vermieter in seinem Untermietvertrag aufführen:
? Vermietung der Möbel,
? Sicherheitsleistungen,
? Verweisung auf Hauptmietvertrag,
? Freistellung des Hauptvermieters und die
? Hausordnung.
In dem Untermietvertrag können auch die einzelnen Möbelstücke aufgeführt werden, wenn die Wohnung möbliert vermietet wird.
Sehr viele Regel für den Untermietvertrag bekommt man auch aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch, es ist jedoch einfacher sich einen rechtssicheren Vertrag aus dem Internet herunterzuladen(zum Bsp. http://formulardiscount.de) Natürlich kann die Gültigkeit des Vertrages auch von einem erfahrenen Rechtsanwalt überprüft und notfalls korrigiert werden.
Man kann auch einen Untermietvertrag für eine befristete Zeit mit einer Verlängerungsoption abschließen. Dieses kommt ganz auf die Wünsche des Mieters und Vermieters an.
Werden nur ein oder zwei Räume untervermietet, so ist es vielleicht auch notwendig genaue Regelungen zur Nutzung der Gemeinschaftsräume wie Bad, WC und Küche mit in den Vertrag aufzunehmen.
http://formulardiscount.de/