Vortrag „Erben und Vererben“ von Beatrice Medert, Fachanwältin für Familienrecht in Schwetzingen

In Deutschland werden immer größere Vermögen vererbt. Häufig passen hierbei die gesetzlichen Regelungen nicht zu den persönlichen Bedürfnissen des Erblassers und der Erben. Man sollte sich daher rechtzeitig damit beschäftigen, die Vermögensübergabe zu planen. Denn wer möchte nicht sicher sein, dass sein "Letzter Wille" auch wirklich erfüllt wird?
Vor diesem Hintergrund stand der Vortrag „Vererben und Erben“ von Rechtsanwältin Beatrice Medert im Senioren-Zentrum Haus Edelberg in Eppelheim am 5. März 2009. Anwältin Medert gab zunächst eine anschauliche Einführung in die gesetzlichen Regelungen zum Verwandten- und Ehegatten-Erbrecht. Sie zeigte dabei auf, an welchen Stellen die gesetzlichen Regelungen möglicherweise nicht zu den individuellen Bedürfnissen der Zuhörer passen. In solchen Fällen sollte über eine persönliche Nachlassregelung nachgedacht werden. Im Vortrag ging Frau Medert auf mögliche Formen einer solchen Nachlassregelung, deren Freiheiten und Grenzen, sowie die neuen Freibeträge der Erbschaftssteuer ein.
Den zahlreich erschienen Gästen wurde somit durch den Vortrag in verständlicher Form erläutert, warum es sich lohnt, sich zeitnah mit dem Thema Vererben und Erben auseinanderzusetzen. Schließlich gilt es Familienstreit, nicht ausreichend versorgte Lebenspartner oder unnötige steuerliche Belastungen zu vermeiden. Das Publikum nutzte anschließend die Möglichkeit weiterführende Fragen zu stellen. Die vermittelten Tipps und Hinweise auf entscheidende Details dienen dazu, vermeidbare Fehler zu vermeiden.

Kontakt:
Rechtsanwältin Beatrice Medert
Carl-Theodor-Straße 1
68723 Schwetzingen
Tel: 06202-57 72 888
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Weitere Informationen:
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Über die Anwaltskanzlei Medert & Schneebeck-Viertel:
Anwältin Medert ist Fachanwältin für Familienrecht in der Anwaltskanzlei Medert & Schneebeck-Viertel. Die Kanzlei befindet sich direkt am Schlossplatz von Schwetzingen (zwischen Mannheim und Heidelberg). Die Kanzlei hat sich bewusst dafür entschieden, sich auf die folgenden Rechtsgebiete zu konzentrieren: Familienrecht (Ehevertrag, Trennung, Scheidung, Unterhalt, Sorgerecht, Umgang, etc.); Arbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Kündigung, Abmahnung, Mobbing, etc.); Erbrecht (Testament, Erben, Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, etc.) und Verkehrsunfallrecht (Schadensersatzansprüche). Ob Sie lediglich eine einmalige rechtsanwaltliche Beratung wünschen oder uns mit der umfassenden Wahrnehmung Ihrer Interessen beauftragen, Sie erhalten auf jeden Fall eine kompetente und auf Ihre jeweilige persönliche Situation zugeschnittene Unterstützung.