Vertreibungsverbrechen dürfen nicht gegen in deutschem Namen begangenes Unrecht aufgerechnet werden

4. März: Republikaner erinnern an 90. Jahrestag der tschechischen Pogrome gegen Sudetendeutsche

Rolf Schlierer: „Wir appellieren an den BdV, an einer späteren Nominierung seiner Präsidentin für den Stiftungsrat festzuhalten und sich nicht von der Polen-Lobby in Deutschland einschüchtern zu lassen“

Die Republikaner haben sich aus Anlaß des 90. Jahrestags der deutschfeindlichen Ausschreitungen im Sudetenland dagegen gewandt, die in der Zwischenkriegszeit und im Zuge der Vertreibung an Deutschen begangenen Verbrechen gegen das in deutschem Namen begangene Unrecht aufzurechnen. „Mord ist Mord und Genozid ist Genozid: Jedes Verbrechen gegen die Menschlichkeit muß beim Namen genannt werden. Opfer erster und zweiter Klasse darf es nicht geben“, sagte der Bundesvorsitzende der Republikaner Rolf Schlierer. Gerade das Gedenken an die Pogrome tschechischer Soldateska gegen friedlich demonstrierende Sudetendeutsche am 4. März 1919 erinnere daran, daß die Unrechtsspirale, die schließlich zum Jahrhundertverbrechen der Vertreibung von fast 15 Millionen Deutschen aus ihrer Heimat in den deutschen Ostprovinzen und den ost- und mitteleuropäischen Siedlungsgebieten geführt habe, lange vor Hitler und dem Nationalsozialismus in Gang gesetzt worden sei.

Schlierer warnte davor, mit falschen Kausalitäten die Geschichte zu verfälschen. Nicht nur in der Tschechoslowakei, sondern auch in Polen habe es lange vor der Machtergreifung der Nationalsozialisten gezielte Maßnahmen zur Unterdrückung, Verdrängung und Austreibung der deutschen Bevölkerung gegeben. Auch das gehöre zur Vorgeschichte der Vertreibung, betonte Schlierer. Weder Polen noch die tschechische Republik könnten sich durch den pauschalen Hinweis auf die Untaten des Nationalsozialismus aus der Verantwortung für das auch in ihrem Namen begangene Unrecht stehlen. Die Weigerung Prags und Warschaus, solchen unbequemen Wahrheiten ins Auge zu sehen, sei der eigentliche Hintergrund des geschichtspolitischen Streites um das Vertreibungs-Gedenkzentrum und der unerträglichen polnischen Diffamierungskampagne gegen die BdV-Präsidentin Erika Steinbach.

Nach dem vorläufigen Verzicht Erika Steinbachs auf ihre Nominierung für den Stiftungsrat des von ihr initiierten Zentrums haben die Republikaner den Bund der Vertriebenen aufgefordert, standhaft zu bleiben und an einer späteren Nachnominierung Frau Steinbachs festzuhalten. „Wir appellieren an den BdV, sich nicht von der Polen-Lobby in Deutschland einschüchtern zu lassen und es nicht hinzunehmen, daß Frau Steinbach unter der geheuchelten Solidarität der Unionsparteien ausgebootet wird“, sagte der Bundesvorsitzende der Republikaner Rolf Schlierer. Das Verhalten der SPD und deren Bundespräsidentenkandidatin bleibe beschämend; das der Union und der Bundeskanzlerin hinterlasse den Eindruck der politischen Feigheit.

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Berlin, den 4.3.2009

Die Republikaner, Bundesgeschäftsstelle