Nach dem Schmelzen der Schneemassen: Kommunen sollen Dächer prüfen

München. Schneit es viel und bleibt der Schnee lang auf den Dächern liegen, kann die Standsicherheit des Daches darunter leiden: Deshalb sollten Eigentümer von Gebäuden, deren Dächer über längere Zeit von großen Schneelasten betroffen waren, nach dem Winter den Zustand des Dachtragwerks prüfen lassen. Das empfiehlt Dr.-Ing. Heinrich Schroeter, Präsident der Bayerischen Ingenieurekammer-Bau. „Das gilt besonders, wenn die Dachkonstruktion bereits erkennbare Schäden wie zum Beispiel Verformungen, Risse oder lockere Verbindungen aufweist“, sagte Schroeter in München.

Spätestens wenn die zulässige Schneelast erreicht ist, sollte das Dach vom Schnee geräumt werden. Schroeter warnt allerdings davor, das Dach selbst abzuräumen. Das sei äußerst gefährlich: „Eine unterschätzte Gefahr sind dabei Dachfenster, die zur Falle werden können.“ Jeden Winter gebe es Unfälle mit schweren Verletzungen. Schroeter empfiehlt ein entsprechendes Unternehmen mit den Schneeräumarbeiten zu beauftragen.

In Deutschland sind die Schneelasten genormt und in der DIN 1055-5 geregelt. Für jeden Ort gibt es durch die Zuteilung von Schneelastzonen genaue Regeln. „Bestehen Zweifel, ob das Dach für eine bestimmt Schneelast ausreichend dimensioniert ist, sollte man sich an ein örtliches Ingenieurbüro wenden“, rät Schroeter. Wer die Werte nicht kennt, kann im Bauamt seiner Gemeinde nachfragen.

(Internet: www.bayika.de)

Das Bayerische Staatsministerium des Innern hat zum Thema Schneelast ein Merkblatt herausgegeben, in dem alles Wissenswerte und Notwendige zu diesem Problem verständlich erläutert wird. Sie finden es unter folgender Internetadresse:

http://www.innenministerium.bayern.de/imperia/md/content/stmi/bauen/rech...

Die Bayerische Ingenieurekammer-Bau mit Sitz in München vertritt die beruflichen Belange und Interessen ihrer mehr als 5600 Mitglieder. Dabei handelt es sich um Ingenieure aus dem Bauwesen. Zu den wesentlichen Aufgaben der Kammer gehören die Beratung der Mitglieder, der Schutz der beruflichen Belange, die Überwachung der Erfüllung der beruflichen Pflichten, die Förderung der Baukultur, Wissenschaft und Technik sowie die Stärkung der Eigenverantwortung, Unabhängigkeit und Fachkompetenz. Die Bayerische Ingenieurekammer wurde 1990 gegründet und ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Aufsichtsbehörde ist das Bayerische Staatsministerium des Inneren.

02.03.2009: | | | |

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