Neues bei der Kfz Versicherung 2009: Kasko schützt nun besser

Einmal nicht aufgepasst und schon ist es passiert, ein Unfall. Bei grober Fahrlässigkeit zahlt die Autoversicherung nicht. Jetzt gibt es zwar ein neues und besseres Versicherungsrecht, allerdings gibt es auch dabei einen Haken.
Hat man früher aufgrund grober Fahrlässigkeit einen Unfall verursacht, zahlte die Kfz-Haftpflicht den Schaden des Unfallgegners, man selber konnte aber von seiner Kaskoversicherung keinen Cent erwarten. Wollte man die Kosten erstattet bekommen, musste man vor Gericht ziehen und beweisen, dass es sich nur um einfache und nicht um grobe Fahrlässigkeit handelte. Da dies aber schwer zu beweisen ist, unterlag der Versicherungsnehmer meist.
Nun wurde das Versicherungsvertragsgesetzt reformiert und verspflichtet nun die Versicherungsunternehmen dazu, auch bei grober Fahrlässigkeit zu zahlen. Man sollte sich allerdings nicht ztu früh freuen, denn auch diese gute Nachricht hat noch eine Schattenseite.
Die Kaskoversicherung darf die Leistungen kürzen, das heißt der Unfallversursacher muss einen Teil seines eigenen Schadens selbst tragen. Wie hoch der Selbstanteil ist wird nicht an der Schadenhöhe festgemacht, sondern an der Schwere des Verstosses. Die Kfz Versicherung zahlt zum Beispiel bei Übermüdung am Steuer nur 25% des Schadens, beim Überfahren eines Stoppschilds 75% und beim zurücklassen von Fahrzeugpapieren im Auto sogar 100%. Bei Fahrten unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, so wie bei Unfallflucht und falschen Angaben zahlt die Versicherung nichts. Wer auf Nummer sicher gehen will, vereinbart mit deiner Versicherung, dass diese auf die Einrede der groben Fahrlässigkeit vollkommen verzichtet. Dies kostet den Versicherungsnehmer zwar mehr, aber die Kaskoversicherung übernimmrt in allen Fällen der groben Fahrlässigkeit 100% des Schadens.
Wieviel Sie mehr für diese Leistung zahlen müssen, erfahren Sie durch einen Tarifrechner. Dieser ermittelt schnell welche Versicherung am günstigsten ist und welche Leistungen Sie beinhaltet.
http://www.topkfzversicherung.de oder http://www.billige-auto-versicherungen.de


Über Lena

Vorname
Lena

Nachname
Klein

Adresse

K & W Reisen GmbH
Beckumer Str. 34
59229 Ahlen
Tel. (gebührenfrei): 0800 40 40 60 60
service@kurenundwellness.tv

Homepage
http://www.kurenundwellness.tv

Branche
Reisen, Wellnessreisen, Kuren