Wie gehen deutsche Unternehmen mit der Meldung von Korruption um?

Whistleblower-Netzwerk und Dachverband der Kritischen Aktionäre befragen 50 deutsche Konzerne

Die Meldung von Korruption und anderen Missständen innerhalb von Unternehmen wird ein immer wichtigeres Thema. Beschäftigte, Aktionäre und Rating-Agenturen interessieren sich zunehmen dafür, wie mit Whistleblowern umgegangen wird. Mit einer Fragebogenaktion wollen jetzt Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre und seine Mitgliedsorganisation Whistleblower-Netzwerk e.V. Licht ins Dunkel bringen. Adressaten sind 50 deutsche Großunternehmen, darunter alle im DAX geführten Aktiengesellschaften. Ziel der Aktion ist es, ein Unternehmens-Ranking zur Whistleblowing-Praxis in Deutschland zu erstellen.

„International gibt es bereits entsprechende rechtliche Vorgaben und Empfehlungen“, sagte Guido Strack, Vorstandsvorsitzender des Whistleblower-Netzwerks. „Aber in Deutschland scheiterte bisher selbst der erste zaghafte Schritt, die Rechtslage für Whistleblower durch eine Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch zu verbessern.“

„Seit einiger Zeit entwickeln immer mehr Unternehmen eigene Whistleblowing- bzw. Hinweisgebersysteme in einer kaum zu überblickenden Vielfalt“, beschreibt Strack die Situation. „Da gibt es interne und externe Ombudsleute, Systeme die nur Telefonhotlines anbieten, Email-Postfächer, Briefkästen und spezielle Internetportale mit oder ohne Rückkanal sowie Kombinationen dieser Angebote. Völlig unterschiedlich sind auch der Kreis der möglichen Meldenden, die Themen, auf die sich die Meldung beziehen kann und die Art, wie anschließend mit der Meldung und dem Whistleblower verfahren wird.“

Mit ihrem Projekt wollen Whistleblower-Netzwerk e.V. und Kritischen Aktionäre diese Vielfalt erfassen und zugleich in Form eines Rankings auch mit international anerkannten „Best practice“-Standards vergleichen. „Bezugspunkt ist dabei eine transparente und ethisch verantwortliche Unternehmenspraxis, die potenziellen Whistleblowern effektiven Schutz vor jeglicher Art von Repressalien bietet und gewährleistet, dass Missstände auch dann aufgeklärt und abgestellt werden, wenn dies einmal nicht im kurzfristigen Interesse aller Führungskräfte ist, wohl aber im Interesse des Unternehmens, der Aktionärinnen und Aktionäre und vor allem der Gesellschaft“, erläuterte Markus Dufner, Geschäftsführer des Dachverbands.

Den Fragebogen und weitere Dokumente finden Sie auf den Websites des Whistleblower-Netzwerks und des Dachverband der Kritischen Aktionärinnen und Aktionäre.

Übrigens können auch Unternehmen die den Fragebogen noch nicht erhalten
haben an der Befragung teilnehmen und ein individuelles Feedback zu
ihrem Whistleblower-/Hinweisgebersystems erhalten. Hierzu reicht es aus
den ausgefüllten Fragebogen an die darin angegebene Adresse zu senden. 

Dokumente und Links:


Über Whistleblower-Netzwerk