Datenschutznovelle und UWG - Neukundengewinnung vor dem Aus?

Die geltenden Datenschutzbestimmungen werden erheblich verschärft und die Rechte der Verbraucher gestärkt. Ausgerechnet ein ehemaliger Staatsbetrieb, die Deutsche Telekom AG, spielte hier jüngst eine besondere.

Kundendaten sollen zukünftig nur noch nach konkreter Einwilligung für Werbezwecke genutzt und weitergegeben werden dürfen. Ferner ist die Einführung eines Datenschutz-Siegels geplant, so das Bundeskabinett in seinem „Gesetzentwurf zur Regelung des Datenschutzaudits und zur Änderung datenschutzrechtlicher Vorschriften“. Durch das Gesetz soll der Einfluss der Bürgerinnen und Bürger auf die Verwendung ihrer personenbezogenen Daten zu Zwecken der Werbung, Markt- und Meinungsforschung gestärkt werden.

In der Vorschau auf die Entwicklung stöhnt nicht nur die Branche der Werbetreibenden in Deutschland. Neben Werbeagenturen, Adressbrokern und Call-Centern sind auch die gewerbetreibenden Unternehmen selbst die Betroffenen der Novelle. Die Weitergabe, der Erwerb und die bisher übliche Nutzung von personenbezogenen Konsumentendaten werden quasi untersagt.

Gemäß dem Gesetzt gegen den unlauteren Wettbewerb (kurz UWG) hagelt es schon jetzt Abmahnungen und ein Urteil jagt das nächste. „Werbetreibende Unternehmen auf der Suche nach Neukunden im Endkonsumentenumfeld sowie im Bereich B2B balancieren auf einem schmalen Grad“. F. Alexander Kep von der Dialogmarketingagentur S.M.S. - Schleinig Marketing Service GmbH aus Frankfurt weiter: „Viele Marktteilnehmer sind sich nicht über die rechtlichen Konsequenzen ihres werblichen Handels im Klaren. Insbesondere die Durchführung von Mailings und der gesamte Bereich Dialogmarketing sind von der neuen Gesetzeslage betroffen.“

Die Bundesregierung verkenne jedoch nicht, so Bundesinnenminister Schäuble "dass die gezielte Werbeansprache für viele Unternehmen ein wichtiges Mittel der Kundengewinnung und Kundenbindung ist und die Neugestaltung des Listenprivilegs für die betroffenen Wirtschaftskreise teilweise zu Umstellungsprozessen führen wird." Daher sehe "der Gesetzentwurf für bestimmte Bereiche Ausnahmen vom Erfordernis einer ausdrücklichen Einwilligung vor."

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