Fall Nina Veronika: Kindesentzug mit Polizeischutz

Stuttgart. Polizeikräfte für den Personenschutz eines Kleinkinds: Im Fall der einjährigen Nina Veronika scheint das Jugendamt Stuttgart seine ausgesprochen sture und gesetzeswidrige Haltung fortzuführen. Selbst sorgeberechtigten, erziehungsfähigen Eltern werden ihre Kinder nicht wieder herausgegeben.

Für die weitere Trennung von Kind und Eltern betreibt die Stadt Stuttgart extremen Aufwand an der Grenze zur Lächerlichkeit: das Jugendamt Stuttgart bestellte kurzerhand Polizeikräfte für den Personenschutz von Nina Veronika. Abgeschirmt von mehreren Polizisten, ausgerüstet mit schusssicheren Westen, wurde das einjährige Mädchen in seinem Kinderwagen zum Umgangskontakt gebracht - alles auf Kosten der Steuerzahler.

Die Polizeibeamten trugen zivil: möglicherweise sieht ein Kinderwagentransport einmal quer über den Wilhelmsplatz vom Jugendamt zum Kinderschutzbund zu lächerlich aus für die Stadt Stuttgart, welche die kinderfreundlichste Stadt Deutschland werden will, möglicherweise möchte man sich auch peinliche Fragen besorgter Bürger ersparen.

Die Polizisten weigerten sich überdies, die Personalien der Person, die sich “Wortmann“ nennt aufzunehmen, um den Straftatbestand der Entziehung Minderjähriger aktenkundig zu machen. Stattdessen erhielten die Eltern am Schluss des Umgangskontakts auf Betreiben des Jugendamtes Stuttgart einen Platzverweis, um die “öffentliche Sicherheit beim Rücktransport des Kinderwagens nicht zu gefährden“, wie es hieß.

Hintergrund: Beide Eltern haben am 07. Januar 2009 eine neuerliche gemeinsame Sorgeerklärung abgegeben, sind somit Inhaber der elterlichen Sorge und die vom Gericht angeordnete Amtsvormundschaft ist per Gesetz aufgehoben - das Kind ist ohne Gerichtsbeschluss sofort herauszugeben.

Doch Jugendamt und das zuständige Amtsgericht in Stuttgart-Bad Cannstatt spielen ihre tatsächliche Macht über das Kind Nina Veronika weiter aus - das Gericht wird am 13. Januar 2009 über die neue Situation informiert und gibt am nächsten Tag den Hinweis, dass eine Sorgerechtserklärung der Mutter “unwirksam sei“ und bestimmt, dass der Amtsvormund weiter im Amt bleibt. Eine wirksame Rechtsgrundlage dafür gibt es nicht.

Siehe auch: http://www.die-akte-nina.com