Rechtsanwältin Simone Baiker mit Wirkung zum 12.11.2008 zur „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ ernannt.

Mit Wirkung zum 12.11.2008 ist Frau Rechtsanwältin Simone Baiker, aus der Kanzlei Baiker & Richter in Düsseldorf, zur „Fachanwältin für Verwaltungsrecht“ ernannt worden.

Voraussetzung zum Erwerb des Fachanwaltes für Verwaltungsrecht ist der Nachweis besonderer theoretischer Kenntnisse sowie besonderer praktischer Erfahrungen, gem. §§ 4, 5 FAO (Fachanwaltsordnung). Im Verwaltungsrecht ergeben sich die besonderen praktischen Erfahrungen, aus der nachgewiesenen Bearbeitung von mindestens 80 Fällen, davon mindestens 30 gerichtlichen Verfahren. 60 Fälle müssen sich auf drei verschiedene Bereiche des besonderen Verwaltungsrechts (wie: Ausländerrecht, Beamtenrecht, Gaststättenrecht, Gewerberecht, Handwerksrecht, Hochschulrecht, Prüfungsrecht, Schulrecht) beziehen. Der Nachweis der besonderen theoretischen Kenntnisse wird durch das Bestehen spezieller Klausuren, als auch der Teilnahme an einem längerfristigen Lehrgang geführt.

Am 01.01.2008 gab es in Deutschland bundesweit 146.910 zugelassene Rechtsanwälte, davon waren bundesweit 1.133 Rechtsanwälte „Fachanwälte für Verwaltungsrecht“ und 166 Rechtsanwältinnen „Fachanwältinnen für Verwaltungsrecht“. Im Bezirk der Rechtsanwaltskammer Düsseldorf gab es zum 01.01.2008 nur 2 „Fachanwältinnen für Verwaltungsrecht“. Diese Zahlen verdeutlichen, dass nur einige wenige Rechtsanwälte Spezialkenntnisse im Verwaltungsrecht haben. Eine weitere Untergliederung, wie „Fachanwältin für Ausländerrecht“, „Fachanwältin für Gewerberecht“, „Fachanwältin für Prüfungsrecht“, etc. gibt es nicht.

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Über BaikerundRichter

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Vorname
Simone

Nachname
Baiker

Adresse

Baiker & Richter Rechtsanwälte
Kaiserswerther Straße 263
40474 Düsseldorf

Homepage
http://www.baiker-richter.com

Branche
Rechtsanwälte, Fachanwalt Verwaltungsrecht