Stadt Stuttgart versucht Berichterstattung zu unterbinden – 10.000 Euro Vertragsstrafe pro Tag angedroht

Stuttgart. Wie erst gestern bekannt wurde, erhielten die am Dokumentarfilm „Jugendfürsorge live“ beteiligten Produktionsgesellschaften ein auf den 20.10.2008 datiertes Schreiben von einem von der Stadt Stuttgart beauftragten Rechtsanwalt.

Jener Rechtsanwalt vertritt nicht nur die Stadt Stuttgart, sondern auch die gegenüber Medienvertretern bereits auffällig gewordene Abteilungsleiterin des Allgemeinen Sozialdienstes des Jugendamts Stuttgart, Regina Q.-P.

In dem Schreiben behauptet der einschlägig bekannte Rechtsanwalt Dr. Armin C., der regelmäßig von der Stadt Stuttgart beauftragt wird, dass seitens der beteiligten Produktionsgesellschaften angeblich rechtswidrig Filmaufnahmen von Mitarbeiterinnen des Jugendamts getätigt worden seien.

Zudem sei eine falsche Darstellung des Sachverhalts veröffentlicht worden: Der Sachverhalt, ein Kameramann sei während seines Einsatzes in Stuttgart Opfer aggressiv-tätlicher Übergriffe der Abteilungsleiterin Regina Q.-P. sowie weiteren Mitarbeiterinnen des Jugendamtes Stuttgart geworden, sei unzutreffend.

Die beteiligten Produktionsgesellschaften wurden aufgefordert, die –nach Meinung des beauftragten Rechtsanwalts rechtswidrigen– Veröffentlichungen in den angeschlossenen Medien bis 21.10.2008 14:00 Uhr einzustellen und sich zu verpflichten, die erstellten Aufnahmen oder ähnliche Bilder und Darstellungen nicht weiter zu veröffentlichen oder Dritten zugänglich zu machen.

Für jeden einzelnen Fall der Zuwiderhandlung gegen diese von der Stadt Stuttgart versuchte Pressezensur wurde eine Vertragsstrafe von 10.000 Euro pro Tag angedroht.

Hintergrund: Der beim Amtsgericht Stuttgart-Bad Cannstatt anhängige Sorgerechts-Fall Nina Veronika, liegt zwischenzeitlich auch beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg vor. Es gibt Anhaltspunkte, dass das Verhalten des Jugendamtes Stuttgart im vorliegenden Fall die Gesetzesgrundlagen des Kinder- und Jugendhilfegesetzes, des BGB, des Grundgesetzes, der Kinderrechtekonvention der Vereinten Nationen sowie der Menschenrechte massiv verletzt.