Landgericht Koblenz oder: Wer die Nachtigall stört...

Az. 9s AR/1308 oder: Also lautet der Beschluss des Koblenzer Landgerichtes vom 16. Oktober 2008, dass Auskunft nicht gegeben werden muss. Zugeordnet worden ist diese Entscheidung einem Ermittlungsverfahren gegen einen Anwalt der Zeugen Jehovas wegen Nötigung, das am 6. Februar 2008 „wegen fehlenden hinreichenden Tatverdachts“ eingestellt wurde.

In diesem Verfahren soll der Koblenzer Staatsanwaltschaft auch eine interne Anweisung zur Vernichtung von Schriftstücken und Notizen über sexuellen Missbrauch zugeschickt worden sein, die angeblich von der Berliner Zentrale der Zeugen Jehovas stammt. Deshalb habe ich mich am 20. April 2008 zum ersten Mal an die Staatsanwaltschaft gewandt, weil ich wissen wollte, ob das zutreffend und was geschehen ist. Diese Auskunft wurde mir sowohl beim ersten als auch beim zweiten Mal verweigert.

Jetzt schloss sich das Koblenzer Landgericht den Argumenten der Staatsanwaltschaft an und führte außerdem aus: „Demnach ist aber in jedem Fall Voraussetzung, dass ein berechtigtes Interesse an der Auskunft dargelegt wird. Es müssen daher Tatsachen schlüssig vorgetragen werden, aus denen sich Grund und Umfang der benötigten Auskünfte ergeben (vgl. Meyer-Goßner, StPO, 51. Aufl., § 475 Rn. 2). Hier ist bereits nicht schlüssig vorgetragen worden, warum die begehrten Auskünfte benötigt werden. Denn tatsächlich hat der Antragsteller bislang nicht erklärt, was er mit den gewünschten Auskünften zu tun gedenkt und warum er auf diese Auskünfte angewiesen ist. Dass der Antragsteller ein blog betreibt, rechtfertigt es nicht, ihm alle diejenigen Auskünfte zu erteilen, die nach seiner Auffassung für ihn von Interesse sind.“

Akte wieder zu - und darin jene Anweisung, die niemand geprüft hat?

Ein Beitrag für http://zeugenjehovas.blogspot.com


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