Mitbestimmung zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)

Praxistagung der BWRmedia Akademie (www.bwrmedia-akademie.de) für Betriebsräte am 26. November 2008 in Frankfurt am Main
Bonn – Seit gut zwei Jahren gilt das Allgemeine Gleichbehandlungs-gesetz (AGG). Es soll Benachteiligungen wegen ethnischer Herkunft, Behinderung, Geschlecht, Religion, Alter und sexueller Identität verhindern oder beseitigen. „Doch viele Arbeitgeber diskriminieren immer noch Mitarbeiter und Bewerber, mal bewusst, mal versteckt“, sagt Günter Stein, Moderator der ersten Praxistagung „Mitbestimmung zum AGG“ am 26. November 2008 in Frankfurt und Experte zur betrieblichen Mitbestimmung. Wichtig sei, als Betriebsrat wirkungsvoll Stopp zu sagen. Das AGG biete dazu alle Möglichkeiten.
Anhand aktueller Urteile zu Einstellungen, Beförderungen und Umgruppie-rungen werden die Rechtsanwältinnen Friederike Becker-Lerchner und Maria Markatou praktische Lösungen aufzeigen. „Auch bei der diskriminierenden Beendigung von Arbeitsverhältnissen können Betriebsräte Arbeitnehmer mit dem AGG wirkungsvoll helfen“, sagt Friederike Becker-Lerchner. „Mit optimalen Betriebsvereinbarungen können schon vorbeugend Diskriminierungen ausgeschlossen werden“, ergänzt Maria Markatou.
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BWRmed!a Akademie, 12.9.2008

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