Wohn-Riester kein echter Ausgleich für alte Eigenheimzulage – banktip.de rechnete nach

Die Eigenheimzulage wird seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr gewährt. Die neue Form der staatlich geförderten Baufinanzierung heißt „Wohn-Riester“ und tritt mit dem bereits verabschiedeten Eigenheimrentengesetz rückwirkend zum 1. Januar 2008 in Kraft. Kann die Wohn-Riester-Förderung die alte Eigenheimzulage wirklich ersetzen? Die Redaktion von www.banktip.de wollte es genau wissen und rechnete nach, welche Regelung den Verbraucher letztendlich mehr fördert.

Wohn-Riester-Zulagen erreichen nach 8 Jahren nur einen Bruchteil der Eigenheimzulage

„Vergleicht man die Eigenheimzulage mit Wohn-Riester, wird schnell klar, dass man mit der Eigenheimzulage nach acht Jahren Förderungshöchstdauer auffallend mehr auf dem Konto hatte als mit Wohn-Riester“, erläutert Eike Böttcher, Redakteur beim Finanzportal banktip.de. „Eine Familie mit zwei Kindern erhielt mit der Eigenheimzulage in diesem Zeitraum 22.800 Euro. Mit Wohn-Riester dagegen kommt bei gleicher Förderungsdauer eine Familie mit zwei Kindern auf eine Summe von 6344 Euro,“ rechnet Böttcher vor.

Verbraucher müssen lange in ihre Riester-Verträge einzahlen, damit sie vom Staat mehr kassieren als mit der alten Eigenheimzulage

„Der Vorteil von Wohn-Riester gegenüber der Eigenheimzulage besteht in der steuerlichen Absetzbarkeit und der unbegrenzten Förderungsdauer“, meint Böttcher. Berücksichtige man neben den Zulagen auch die steuerliche Entlastung, so erhält unsere Beispielfamilie (verheiratetes Paar, zu versteuerndes Jahreseinkommen von 62.000 Euro, zwei Kinder) nach 17 Jahren eine Förderung in Höhe von 24.055 Euro. „Vorausgesetzt die Beispielfamilie zahlt den maximalen, jährlich von der Steuer absetzbaren Betrag von 2100 Euro über einen Zeitraum von 17 Jahren ein.“

Für den Vergleich zwischen Eigenheimzulage und Wohn-Riester wurden drei Beispielfälle betrachtet. Böttcher: „Wir haben die Zulagen für einen Single, ein verheiratetes Paar und eine Familie mit zwei Kindern verglichen. Beim Wohn-Riester wurden die Zulagen für zwei Kinder, eines vor und eines nach dem 1.1.2008 geboren, in die Berechnung einbezogen.“

„Es wird abzuwarten sein, welche Produkte die Bausparkassen und Baufinanzierer im Herbst auf den Markt bringen werden, um Kunden für Wohn-Riester zu begeistern“, ergänzt Böttcher. „Schon jetzt animiert beispielsweise die Bausparkasse Mainz potenzielle Kunden zum Vorsparen und bietet ihnen Bonuszahlungen an, wenn sie das Geld im Herbst in einen Wohn-Riester-Vertrag umschichten“, erklärt Böttcher.

Rechenbeispiele für den Vergleich der alten Eigenheimzulage mit der Wohn-Riester-Förderung finden Interessierte unter: http://www.banktip.de/rubrik/20138/Wohn-Riester-oder-Eigenheimzulage.htm...

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