Vorsicht bei Krediten mit Bürgschaften

Was im gewerblichen Kreditgeschäft fast schon alltäglich ist, ist auch im privaten Kreditsektor keine Seltenheit: Die Bürgschaft. Oft macht sich ein großer Unterschied in Sachen Geschäftserfahrung zwischen gewerblichen und privaten Bürgen bemerkbar. Während Gewerbetreibende oftmals über eine entsprechende Fachkompetenz verfügen, sind Privatkunden meist gänzlich geschäftsunerfahren. Vielfach drücken sich die fehlenden Kenntnisse darin aus, dass Vielen die enorme Verpflichtung einer Bürgschaft nicht bewusst ist. Ein Bürgschaftsvertrag verpflichtet sich nämlich der Bürgen gegenüber dem Gläubiger (Kreditinstitut) eines Dritten, für die Erfüllung der Schuld des Dritten einzustehen. Hier sollte man einen neutralen Kreditvergleich durchführen. Kurzum bedeutet das, dass der Bürge sofort zahlen muss, sobald der Hauptschuldner seinen Verpflichtungen nicht mehr nachkommt. Dies kann schnell passieren, denn nicht ohne Grund verlangt die Bank Stellung einer Bürgschaft vom Kreditnehmer als Sicherheit für die Aufnahme eines Kredites. Meist bestehen von Seiten der Bank Zweifel an der Bonität und der Zuverlässigkeit des Kreditnehmers, so dass sich das Kreditinstitut das Risiko zusätzlich durch Bürgschaft absichern lässt. Das Risiko in Anspruch genommen zu werden ist also durchaus gegeben. Aus diesem Grund wird die Bürgschaft von Kreditinstituten wie die Aufnahme eines eigenen Kredites gewertet, was wiederum zu Schwierigkeiten führen kann, wenn es um die Finanzierung von eigenen Anschaffungen über Kredite geht. Darüber hinaus wird eine Bürgschaft genauso wie ein eigener Kredit der Schufa gemeldet. Wird man erst einmal für einen verbürgten Kredit in Anspruch genommen, stehen die Chancen eher schlecht nicht für die verbürgte Schuld gerade zu stehen.