Transparenz bei Versicherungs-Provisionierung gefordert

Das neue Versicherungsrecht bringt gemäß Aussagen von Verantwortlichen der Beck Financial Group Unruhe in den Versicherungsvertrieb. Auf Veranlassung des Gesetzgebers wird sich künftig die Provisionierung für Versicherungsabschlüsse ändern. Das zum 1. Januar 2008 neu eingeführte Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) sieht vor, dass die Vermittlerhaftung für Provisionen auf fünf Jahre ausgedehnt werden soll. Einige Versicherer gehen sogar hierüber noch hinaus, was eine faktische Provisionskürzung für die Vermittler bedeutet. Zudem sollen die für Vermittlung und Abwicklung von Versicherungsprodukten verursachten Kosten den Kunden weitestgehend offen gelegt werden.

Für die Beck Financial Group, Großostheim sind diese Themen bereits seit Mitte der neunziger Jahre Geschäftsprinzip. Die Philosophie, den Kunden von Anfang an mit größtmöglicher Offenheit zu begegnen und seine Abschlussgebühren offen zu legen, bezeichnet der Vorstand der Beck Financial Group, Reiner Beck, als wichtigstes Erfolgsmoment in einem komplexer werdenden Markt. Auch im Provisionsbereich muss am konkurrenzlosen Factoring-System der Beck Financial Group nichts geändert werden. Im Gegensatz zum Wettbewerb bleiben die Vergütungssätze auch 2008 und in den Folgejahren konstant.


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