Versichert in den Sprachurlaub

Der Urlaub ist für viele Menschen die schönste Zeit des Jahres. Doch auch bei der schönsten Reise kann man krank werden oder einen Unfall haben. Damit der Traumurlaub nicht zum Albtraum wird, lohnt sich der Abschluss einer Reiseversicherung.
Die sorgt im Notfall für den Rücktransport ins Heimatland und kommt für die Arztkosten auf. Gerade gesetzlich Versicherten ist der Abschluss einer Reisekrankenversicherung dringend zu empfehlen. Denn die gesetzlichen Kassen leisten nur bei Reisen innerhalb der Europäischen Union und dann auch nur nach den Regeln des Reiselandes. Bekommen die Versicherten des Reiselandes bei Operationen nur einen Anteil bezahlt, so bekommt der deutsche Versicherte ebenfalls nur diesen Anteil ersetzt – selbst wenn Deutsche Kassen normalerweise mehr bezahlen würden.
Privat Versicherte sollten sich bei ihrer Versicherung erkundigen, welche Leistungen sie im Ausland übernimmt und sich gegebenenfalls zusätzlich absichern.
Nicht abgedeckt von der Krankenversicherung ist der finanzielle Verlust, wenn die Reise vorzeitig abgebrochen werden muss. Wer sich am zweiten Tag des Urlaubs das Bein bricht, hat den Rest des Aufenthalts praktisch umsonst bezahlt. Vor diesem finanziellen Risiko schützt eine so genannte Reiseabbruch-Versicherung, die den verlorenen Reisepreis erstattet.
Die Reiseabbruch-Versicherung leistet allerdings erst, wenn die Reise bereits angetreten wurde. Erkrankt der Sprachreisende vor Reiseantritt, braucht er eine Reiserücktritt-Versicherung, die den Preis erstattet.
Die Versicherungen müssen spätestens 21 Tage nach der Reisebuchung abgeschlossen werden.


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