Zinsen, die genüsslich schmecken

Alle Jahre wieder profitieren Anleger auf ganz genüssliche Art von ihrem Investment: Bei Genussrechten mit Sachdividenden liegen Fischdelikatessen, Wein, Pralinen oder Schafskäse unterm Weihnachtsbaum.

Für Anleger ist der Begriff „Genussrecht“ wörtlich zu nehmen. Flexible Ausschüttungsmodalitäten des traditionellen deutschen Finanzierungs- und Anlageinstruments machen es möglich. Das heißt, statt schnöder Geldzahlungen kann die Dividende - meist pro Jahr 7 – 10 % plus Übergewinnbeteiligung - auch in Form von leiblichen Genüssen aller Art direkt unter den Tannenbaum gelegt werden.

So können sich die Inhaber von Genussscheinen der Paul Langbein GmbH aus Bremerhaven jedes Jahr wieder über Fischdelikatessen freuen. Dazu vielleicht einen guten Wein? Dann sind Genussrechte des Weinguts Sybille Kuntz aus Bernkastel-Lieser genau richtig. Abgerundet werden kann der Weihnachtsschmaus mit Produkten der Schafkäserei Langenburg. Wer lieber auf Süßes steht, sollte bei der Confiserie Lauenstein oder der Confiserie Dengel zeichnen. Hier gibt es Pralinen.

Dass Genussrecht bzw. seine Verbriefung, der Genussschein, hat eine lange Geschichte. Seit Jahrzehnten nutzen viele Unternehmen dieses Instrument, um ihre Eigenkapitalbasis zu stärken und Investitionen zu finanzieren. „Beinhalten die Genussrechte statt einer Bar- eine Sachdividende, bieten sie neben der Finanzierung zugleich eine Kundenbindung“, so der Finanzierungsexperte Björn Katzorke von der Wirtschaftskanzlei Gündel & Katzorke aus Göttingen. „Die Platzierung der Genussrechte erfolgt nämlich in der Regel im eigenen Kundenkreis“.

Genussrechte: frei gestaltbar und für jeden denkbaren Finanzierungsanlass

Beliebt sind die Genussrechte bei Unternehmern vor allem deshalb, weil der Gesetzgeber den Unternehmen bei der Ausgestaltung weitgehend freie Hand lässt. Die Bedingungen können so individuell auf das jeweilige Unternehmen zugeschnitten werden – übrigens für Unternehmen jeder Rechtsform.

Die Anlässe für die Emission von Genussrechten können ganz verschieden sein: Meist wird auf diese Weise das Wachstum finanziert, etwa Unternehmensakquisitionen oder langfristige Investitionen. Abhängig von der Ausgestaltung kann auch das Eigenkapital erhöht werden. Dazu Anwalt Katzorke: „Durch die Stärkung der Eigenkapitalbasis kann das Rating positiv beeinflusst und so Spielraum für Fremdkapitalfinanzierungen geschaffen werden. Für jeden dieser denkbaren Finanzierungsanlässe kann die rechtliche Gestaltung der „Genüsse“ speziell angepasst werden.“

Genießen oder Bares?

Wer Sachdividenden erhält, braucht sich also um das alljährliche Besorgen der Weihnachtsgeschenke (fast) keine Sorgen mehr zu machen. Wer dennoch der Devise „nur Bares ist Wahres“ folgt, den kann Katzorke beruhigen: „Niemand wird zu diesem Genuss gezwungen, wer möchte, kann sich seine Dividende auch einfach auf sein Konto überweisen lassen.“


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