RISIKO DOMAIN-, FIRMEN- UND PRODUKTNAMEN

Markenschutz, Markenrecherche, Marke, Wortmarke, Bildmarke, Wortbildmarke, Markenberatung

Unbedacht publizierte Namen
können teuer werden.
Firmen- oder Produktnamen gelten als wichtiges Marketinginstrument von
wachsendem Wert. Früher als Warenzeichen bezeichnet, bietet die geschützte
Marke oder Servicemarke dem Rechteinhaber die Möglichkeit sich gegenüber
Anbietern ähnlicher Waren oder Dienstleistungen erfolgreich zu behaupten.
Doch worauf ist bei einer Markenanmeldung besonders zu achten?
Die am häufigsten vorkommenden Marken sind die Wortmarke als eigenständiger
Begriff, die Bildmarke (z.B. Logo) und die Wortbildmarke als Kombination
aus beidem. Diese Markenkategorien werden bevorzugt für die Bezeichnung
und Individualisierung von Unternehmen, Produkten und Dienstleistungen
verwendet. Um sich die Rechte eines eigenen Namens oder Logos zu sichern,
bietet sich die Möglichkeit, diese beim Deutschen Patent- und Markenamt,
kurz DPMA, zu registrieren. Nach dem Einreichen des korrekt ausgefüllten
Formulars erhält der Anmelder vom DPMA eine Empfangsbestätigung.
Im Idealfall wird die angemeldete Marke je nach Einzelfall im Laufe einiger
Wochen oder Monate als eintragungsfähig anerkannt, registriert und
anschließend in der Datenbank des DPMA veröffentlicht. Nach
der Veröffentlichung erhalten Dritte innerhalb einer Frist von drei
Monaten die Möglichkeit, kostenpflichtige Widersprüche gegen
die Eintragung einzureichen. Erfolgen ein oder mehrere Widersprüche,
so werden diese vom DPMA an den Markenanmelder weitergeleitet. Vom Markenanmelder
ist dann zu begründen, warum der jeweilige Widerspruch möglicherweise
ungerechtfertigt ist. Erst dann wird dem einzelnen Widerspruch stattgegeben,
was die Löschung der Marke ganz oder in Teilen zur Folge haben kann,
oder bestenfalls abgewiesen.
Der Antrag beim DPMA ist schnell gestellt, sofern die formalen Richtlinien
bekannt sind. Ob eine Marke als qualifiziertes Unterscheidungsmerkmal
nach Auffassung des DPMA eintragungsfähig ist oder nicht, wird erst
nach Zahlung der Gebühren (z.B. 300,-- Euro für drei Waren-
bzw. Dienstleistungsklassen) geprüft. Im ungünstigsten Fall
gelangt die Marke nicht zur Eintragung und wird dabei nicht selten mit
der Begründung abgewiesen, sie weise keine ausreichenden Unterscheidungsmerkmale
auf. Eine Rückvergütung der Gebühren erfolgt in diesem
Fall jedoch nicht. Das DPMA prüft auch nicht, ob die beantragte Eintragung
die Rechte Dritter verletzt. So kann es durchaus vorkommen, dass gleiche
oder ähnliche Marken registriert werden und frühere Rechteinhaber
dies erst später bemerken.
Schon bei der Markenentwicklung, sei es der neue Name für ein Unternehmen,
eines Vereins oder eines Produkts, ist daher im Vorwege auch immer zu
prüfen, inwieweit bestehende Rechte Dritter verletzt werden. Dies
erfolgt zunächst durch eine Recherche in den Datenbanken der deutschen
und ausländischen Markenregister. In aller Regel übernimmt ein
beauftragter Fachanwalt oder Markendienstleister die Markenrecherche.
Der Markendienstleister LAYF.de bietet beispielsweise eine kostenlose
Light-Recherche an, um rechtzeitig zu prüfen, ob in den wichtigsten
nationalen und internationalen Datenbanken gleichlautende Wortmarken registriert
wurden. Ein sinnvoller und kostensparender Schritt, bevor die differenziertere
Ähnlichkeitsrecherche erfolgt. In diesem Zusammenhang ist auch auf
die von jedermann leicht zu registrierenden Domains ein besonderes Augenmerk
zu richten. Es kann unter Umständen sehr teuer werden, wenn durch
unbedacht registrierte und beworbene Domains bestehende Markenrechte verletzt
werden. Demzufolge ist es sinnvoll, sich bei einem Markenspezialisten
im Vorwege durch eine Markenrecherche abzusichern, bevor ein Domainname
bei einem Provider registriert und dann beworben wird. Bei dem empfohlenen
Beispiel des Markendienstleisters LAYF.de handelt es sich um ein seit
vielen Jahren registriertes Mitglied der Hamburger Initiative für
Unternehmensgründer (H.E.I.), Mitglied des Hamburger Einzelhandelsverband
und dem Hamburger Citymanagement, so dass davon ausgegangen werden kann,
dass jedes Anliegen diskret, kompetent und mit der nötigen Sorgfalt
behandelt wird. Neben differenzierten Recherchediensten und einer für
jeden nachvollziehbar vereinfachten und rein inhaltlichen Vermittlung
der vom DPMA veröffentlichten Richtlinien, bietet LAYF.de die Entwicklung
von Marken und Logos in „schlüsselfertiger“ Form, so
dass der Kunde ohne zusätzliche Kosten eine beim DPMA eingetragene
Marke erhält. Weitere Informationen für interessierte Unternehmer
und Unternehmensgründer sind unter http://www.layf.de
oder unter http://www.markencoach.de
zu finden. LAYF.de selbst führt jedoch grundsätzlich keine Rechtsberatung
durch. Diese wird im Bedarfsfall von Fachanwälten angeboten.

Impressum:
LAYF.de by Art Project Design & Communication
Betr.: Pressemitteilung Layf.de
Flughafenstr. 52a
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Tel.: 040-88130789
Mail: presse@pipaevent.de
Web: http://www.layf.de
Ansprechpartner: Andreas von Froreich


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