Initiative zum Verbot des Arzneimittel-Versandhandel abgelehnt

Europaticker Vermischtes: Zur Initiative von Nordrhein Westfalen und der saarländischen Apothekerkammer, den Versandhandel von Arzneimitteln zu verbieten erklärt Gesundheitsminister Josef Hecken: Ich lehne diese Initiative, die letztlich nichts anderes bedeutet, als die im SGB V bereits vor mehreren Jahren vorgenommenen vorsichtigen Öffnungen wieder aufzuheben, strikt ab. Mit dieser Initiative würden „die Uhren zurückgedreht“, sie wäre ein Schritt in die völlig falsche Richtung und vor allen Dingen ein fatales, weil falsches politisches Signal.

Statt alle Möglichkeiten der Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven in der GKV durch die Nutzung des europäischen Marktes und der dort vorzufindenden Preisunterschiede zu nutzen, sollen durch die Initiative offenbar neue, durch keine fachlichen Argumente zu rechtfertigende protektionistische Schutzwälle errichtet werden, die ausschließlich den Herstellern hochpreisiger Arzneimittel nutzen, die so davor geschützt werden, im Extremfall in Konkurrenz mit ihren eigenen - im Ausland billiger angebotenen - Produkten treten zu müssen. Dieser Schutz vor lästiger Konkurrenz kann aber nicht legitimes Ziel vernünftiger Gesundheits- und Arzneimittelpolitik sein. Auch kann man dadurch nicht den Versandt gefälschter Medikamente verhindern.

Im Gegenteil: Im Interesse der Erhaltung auch der mittel- und langfristigen Finanzierbarkeit der Gesundheitsversorgung muss es mehr Wettbewerb und damit verbundene Erschließung von Wirtschaftlichkeitsreserven geben. Die Zulässigkeit des Internethandels nutzt den Krankenkassen und damit mittelbar auch der Gemeinschaft der Beitragszahler und dem Wirtschaftsstandort, denn der Internethandel hilft, unnötige (weil national höhere) Kosten zu vermeiden und damit den Ausgabenanstieg im Arzneimittelbereich zu begrenzen. Auch wenn dieser im vergangenen Jahr „nur“ bei + 1,3 % lag, so ist dies kein Anzeichen für eine Stabilisierung, denn dieses Jahresergebnis ist im Wesentlichen auf die Wirkungen des AVWG seit Mai 2006 zurückzuführen und ist durch massive Preisveränderungen nach unten im Generika-Bereich zustande gekommen, während im Bereich der patentgeschützten Arzneimittel Ausgabensteigerungen von über 8 % zu verzeichnen waren.

Deshalb ist der Internethandel neben den neuen Instrumenten des GKV-WSG (Kosten-Nutzen-Bewertung bei patentgeschützten Arzneimitteln) und den Mechanismen des AVWG ein wichtiger Baustein für mehr Wettbewerb und eine Stabilisierung der Ausgaben. Vor diesem Hintergrund begrüße ich es ausdrücklich, dass bereits einige Krankenkassen ihren Versicherten entsprechende Verträge anbieten, die einen Bezug von Medikamenten via Internetbestellung finanziell honorieren.

Der Internethandel nutzt damit auch den Versicherten, die ihre finanziellen Belastungen durch Zuzahlungen und Ähnliches bei Teilnahme am Internethandel reduzieren können. Dies gilt umso mehr, als seit Zulässigkeit des Internethandels keine signifikante Zahl von gravierenden Problemen in der Versorgungsqualität aufgetreten sind, da es sich bei den mit den Krankenkassen zusammenarbeitenden Internetapotheken um außerordentlich seriöse Unternehmen mit qualitätsgesicherten Produkten und zuverlässigen Versandwegen handelt.

Denn der legale Internethandel mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln unter Vorlage deutscher Verordnungen und unter vielfacher Beteiligung von Krankenversicherungen darf und kann nicht mit dem illegalen grauen Markt verwechselt oder gar gleichgesetzt werden, in dem verschreibungspflichtige Präparate als Fälschungen ohne echte ärztliche Verordnung zu horrenden Preisen „vertackert“ werden.


Den ausführlichen Bericht finden Sie im Magazin Umweltruf

12.04.2007:

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