Keine zusätzliche Kennzeichnung von Handys
Pressetext verfasst von EUROPATICKER am Do, 2007-03-29 09:38.
EUROPATICKER Vermischtes: Zwei Anträge für eine verbraucherfreundliche Kennzeichnung von Mobilfunkgeräten sind am Mittwochvormittag mit der Mehrheit des Umweltausschusses abgelehnt worden. In einem Antrag der FDP-Fraktion war gefordert worden, mit den Herstellern von Mobilfunkgeräten Gespräche über eine bindende Selbstverpflichtung aufzunehmen. Damit sollte die Strahlenklassifizierung der Geräte transparent und auf den Geräten sichtbar gemacht werden.
Bündnis 90/Die Grünen forderten in ihrem Antrag, eine Regelung auf den Weg zu bringen, die die Kennzeichnung von Handys gesetzlich vorschreibt. Auch dieser Antrag wurde von der Koalition abgelehnt, die Linke und die FDP enthielten sich der Stimme.
Grundlage der Beratung des Ausschusses war zudem der Zweite Bericht der Bundesregierung über Forschungsergebnisse in Bezug auf Emissionsminderungsmöglichkeiten der gesamten Mobilfunktechnologie und in Bezug auf gesundheitliche Auswirkungen. In der vorhergehenden Aussprache hatte der Vertreter der CDU/CSU-Fraktion darauf verwiesen, dass es keinen begründeten Zusammenhang zwischen Mobilfunkgeräten und Erkrankungen gebe. Hinsichtlich der Kennzeichnung von Mobilfunkgeräten wies er auf Schwierigkeiten für den internationalen Wettbewerb hin. Eine gesetzliche Kennzeichnungspflicht greife in die Wirtschaft ein, sagte ihr Vertreter.
Auch die SPD machte deutlich, dass der derzeitige Stand der Forschung nicht von einer Gefährdung ausgehe. Trotzdem seien die Mobilfunkproduzenten aufgefordert, die Herstellung strahlungsarmer Handys voranzutreiben.
Bündnis 90/Die Grünen erläuterten ihre Bedenken gegenüber einer Selbstverpflichtung, von der sie keinen großen Nutzen erwarteten. Gleichzeitig bekräftigte die Fraktion ihre Absicht, dass der Informationszugang für den Verbraucher so leicht wie möglich gemacht werden müsse. Die FDP erklärte zu ihrem Antrag, dass sie damit eine "neutrale, objektive Information" ermöglichen wolle. Es solle aber niemand vorgeschrieben werden, welches Handy er zu kaufen hätte. Die Linke verwies darauf, dass der Staat eine Vorsorgepflicht zu erfüllen habe, wenn es Anzeichen für Belastungen durch Mobilfunkgeräte gebe.
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