380 kV - Steiermarkleitung : Ungebrochener Widerstand gegen das Freileitungsprojekt

Vertreter der vom Freileitungsprojekt betroffenen Gemeinden des Burgenlandes und der Oststeiermark, der 18 Bürgerinitiativen und zahlreiche Einzelpersonen nehmen am 17. Jänner 2007 ihre Rechte wahr und übergeben - im Zuge einer Kundgebung in der Wiener Innenstadt - dem Umweltsenat Stellungnahmen zum vorliegenden "ergänzenden Umweltverträglichkeitsgutachten (UVG)".

Dieses Gutachten – wie der aktuelle Aktenstand im Umweltsenat - unterscheidet sich in seiner Qualität kaum vom Baubescheid der Landesregierungen, gegen den berufen wurde. Es mutet vielmehr als verzweifelter Versuch an, doch noch den Spagat zwischen den Interessen der Wirtschaftslobby und einem genehmigungsfähigem Projekt hinzubekommen.

Dieser Versuch ist dabei fehlzuschlagen. Der Umweltsenat hat es in den letzten 18 Monaten nicht geschafft, das Projekt umweltverträglich darzustellen. Die Hauptkritikpunkte sind nach wie vor vorhanden und es wird nicht ausreichen, Textpassagen umzuformulieren, um aus einer klaren Unverträglichkeit ein genehmigungsfähiges Bauvorhaben zu basteln.

Die vom Projektwerber beworbenen Ausgleichsmaßnahmen sind hauptsächlich in Bereichen zu finden, die für die betroffene Bevölkerung nicht von vorrangigem Interesse sind.

Die vorgelegten internationalen Studien, die von einem potentiellen Gesundheitsrisiko für Anrainer sprechen, konnten nicht entkräftet werden. Vielmehr lässt man zu, dass sich der vom Umweltsenat beauftragte Gutachter (im Übrigen der selbe, den die Landesregierungen verpflichteten) versucht, Gegengutachter auf einer persönlichen Ebene anzugreifen.

Der Fachbereich des „Landschaftsbild“ ist nach wie vor als „nicht umweltverträglich“ zu kennzeichnen. Er ist durch die Trassenführung durch Gebiete hoher, landschaftlicher Sensibilität und durch ein ausgewiesenes Landschaftsschutzgebiet auch irreparabel. Mit schwammigen Formulierungen versucht man, diesen „Makel“ zu kaschieren.

Im Verfahren selbst wurden von den Behörden bislang zahlreiche, eklatante Verfahrensmängel begangen. Ganz bewusst wurden und werden den Parteien Hemmnisse in den Weg gelegt, um die Wahrnehmung der Bürgerrechte möglichst zu erschweren.

Das Verfahren neigt sich im ordentlichen Rechtsweg dem Ende zu. Es gab in Österreich bislang nur wenige Projekte, die auf solch massiven Widerstand der Bevölkerung stießen. Die Anrainer sind aber – und auch das darf nicht unerwähnt bleiben – von einer Fundamentalopposition weit entfernt sind. Es gibt den kleinsten gemeinsamen Nenner in Form einer Erdverkabelung. Ein Erdkabelprojekt, einschließlich der Beweisführung, dass diese Bauart nicht nur technisch, sondern auch finanziell darstellbar ist, haben die Gemeinden zum Vorprüfungsverfahren beim Wirtschaftsministerium eingereicht.

Die Projektgegner können sich nicht vorstellen, dass aufgrund der vorliegenden Fakten, Mängel und Unwägbarkeiten seitens des Umweltsenats ein für den Projektwerber positives Urteil gefällt wird.

Sollte dies dennoch der Fall sein, wird die Projektgegnerschaft von sämtlichen außerordentlichen Rechtsmitteln bis hin zu zivilem Widerstand auf breitester Ebene Gebrauch machen, um eine objektive Auseinandersetzung mit dem Thema, der Berücksichtigung sämtlicher Projektfolgen einschließlich einer ernsthaften Würdigung der Einwendungen zu erreichen.

15.01.2007:

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