Michael Turgut - EU Vermittlerrichtinie bedingt Ausbildung für Finanzdienstleister.

„Der Prozess des lebenslangen Lernens hat auch die Finanzdienstleistung als Wirtschaftszweig erfasst“ meint der Finanzexperte Michael Turgut Michael Turgut. „Mit dem Handwerkszeug von gestern wird es zukünftig nicht mehr möglich sein, komplexe und lebensabschnitts-übergreifende Beratungsleistungen zu erbringen.“ Durch die in den letzten Monaten verstärkt diskutierten demografischen Trends und die Notwendigkeit zu mehr Eigenvorsorge für Krankheit, Pflege und Alter werden sowohl Alleinstehende als auch Familien vor neue finanzielle und planerische Herausforderungen gestellt, die nur von Fachspezialisten gelöst werden können.

Die IFF Private Ausbildungsakademie bietet Ihren Geschäftspartnern schon seit über zehn Jahren ein praxisbezogenes Schulungs-, Aus- und Weiterbildungsprogramm. Ziel unserer Ausbildungsoffensive ist es, Qualitätsstandards in der Klientenbetreuung zu setzen. Sie möchte damit unseren Beitrag für eine Zunahme der Wertschätzung unabhängiger Finanzdienstleister leisten. Nur eine qualitativ hochwertige Ausbildung garantiert den angestrebten Anlegerschutz. Gleichzeitig ermöglicht sie zusätzliche Arbeitsplätze in unserer dynamischen Wachstumsbranche. Die IFF Private Ausbildungsakademie Geschäftspartner bestmöglich auf die EU-Versicherungsvermittler-Richtlinie vor, die 2007 in Kraft tritt.

Was in punkto Versicherungsvermittlerrichtlinie bisher geschah:

* Am 15.01.2003 ist die Versicherungsvermittlerrichtlinie in Brüssel in dritter Lesung endgültig verabschiedet worden.
* Zum 15.01.2005 musste die Bundesregierung die Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht umsetzen. Mittlerweile hat Brüssel bereits nach zwei "blauen Briefen" Klage beim EUGH eingereicht. Der hatte sich das Umsetzungstempo im Sommer 2006 auch spürbar erhöht. Monetäre Strafen gegen die Bundesrepublik sind jedoch nicht zu erwarten, weil Brüssel das Verhalten der Bundesregierung nicht als "Nicht-Wollen" sondern eher als "Nicht-Können" interpretiert.
* Am 03.05.2006 hat das Bundeskabinett den Referentenentwurf das Bundeswirtschaftsministeriums fast unverändert beschlossen: Es wurde darin vorgeschlagen, eine IHK-Sachkundeprüfung auf Niveau des Versicherungsfachmanns zu installieren. Als Vorqualifikation werden u.a. der Fachberater für Finanzdienstleistungen IHK (mit Berufspraxis) sowie der Fachwirt für Finanzberatung IHK anerkannt.
* Im Mai 2006 beschloss das Bundeskabinett, die Karenzzeit zum Aufbau einer Qualifikation für bereits tätige Vermittler auf nur noch ein Jahr zu verkürzen (wir berichteten).
* In einer Stellungnahme des Bundesrates wurde u.a. diese Verkürzung thematisiert und kritisiert. Die Verkürzung der Übergangsfrist ist inzwischen durch den Bundestagsbeschluss wieder aufgehoben worden. Die Übergangsfrist ist wieder auf zwei Jahre angehoben worden.
* Am 18.10.2006 gab es im Wirtschaftsausschuss des Deutschen Bundestages eine Expertenanhörung. In dieser wurde das Ausschließlichkeitsprivileg heftig diskutiert und von Makler- und Vermittlerverbänden wie dem AfW heftig kritisiert.
Fachberater für Finanzdienstleistungen (IHK)

„Nur eine gründliche und dauerhaft fortgeführte Aus- und Weiterbildung ermöglichen es dem Finanzdienstleister sich optimal im Sinne seiner Klientel auf diese Entwicklungen und ihre vielfältigen Folgen einzustellen, und somit dem einzelnen Kunden entsprechend dessen aktueller Lebensphase und zukünftiger Lebensplanung individuelle und fundierte Beratungskonzepte anzubieten“, so Michael Turgut.

03.12.2006:

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