Versicherungsmakler: AK-Empfehlungen zu Versicherungsfragen mit Vorsicht genießen

• Ein Jahr auf vermeintlich günstigere Prämie warten kann Härtefälle verursachen
• AK gefordertes Rücktrittsrecht besteht bereits seit zwölf Jahren

Wien, 20. November 2006 … Der Fachverband der Versicherungsmakler empfiehlt, Ratschläge der Arbeiterkammer (AK) zu Versicherungsangelegenheiten sorgfältig zu hinterfragen. Nachdem die AK kürzlich geraten hat, statt einer Versicherung mittels Sparbüchern für eine mögliche Pflegebedürftigkeit vorzusorgen, wird nun ein – seit zwölf Jahren bereits gesetzlich verankertes – Vertragsrücktrittsrecht gefordert. Kritik üben die Versicherungsmakler auch an der AK-Empfehlung, bei privaten Krankenversicherungen über ein Jahr auf möglicherweise günstigere Prämien nach Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie zu warten. Durch Nicht-Versichern können Härtefälle entstehen, zudem setzen manche Versicherer die Richtlinie bereits freiwillig um.

Der Fachverband der Versicherungsmakler empfiehlt Forderungen und Empfehlungen der Arbeiterkammer zu Versicherungsangelegenheiten sehr gewissenhaft zu hinterfragen. „Wir als Versicherungsmakler begrüßen, wenn der allgemeine Wissenstand von Versicherungsfragen in der Bevölkerung erhöht wird. Leider fällt uns in letzter Zeit auf, dass Empfehlungen und Forderungen der AK in Versicherungsfragen oft nicht praktikabel, überholt und zum Teil auch gefährlich sind“, erklärt Gunther Riedlsperger, Bundesobmann des Fachverbands der Versicherungsmakler.

Nachdem kürzlich geraten wurde, auf Pflegeversicherungen zu verzichten und dafür mittels Sparbücher vorzusorgen, sorgt nun eine weitere Empfehlung der AK für Unverständnis: Frauen sollten mit dem Abschluss einer Krankenversicherung die Umsetzung der EU-Gleichbehandlungsrichtlinie bis Ende 2007 abwarten, um möglicherweise niedrigere Prämien zu bezahlen. „Solche Empfehlungen sind schlicht weg gefährlich. Wer kommt für den Schaden auf, wenn in der Zwischenzeit etwas passiert? Außerdem gibt es bereits Versicherungen, die richtlinienkonforme Produkte anbieten. Deshalb sehe ich bei den Prämien auch keinen großen Spielraum nach unten“, so Riedlsperger.

Verwunderung herrscht bei Riedlsperger über eine weitere Forderung der AK, dass Verbraucher innerhalb von zwei Wochen nachdem Erhalt einer Polizze vom Vertrag zurücktreten können. Tatsächlich ist ein solches Rücktrittsrecht bereits seit der VersVG-Novelle 1994 gesetzlich verankert. „Gerade in Versicherungsfragen ist es wichtig, sich auf Spezialisten verlassen zu können. Ich kann deshalb nur empfehlen unabhängige Versicherungsmakler zu kontaktieren. Nicht umsonst setzen 90 Prozent der heimischen Industrie und 65 der Klein- und Mittelbetriebe auf Versicherungsmakler.“

Foto Gunther Riedlsperger elektronisch unter http://www.prime.co.at/riedlsperger.html

Über den Fachverband der Versicherungsmakler
Der Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten ist die gesetzliche Interessensvertretung dieser Berufsgruppe in der WKÖ. In dieser Funktion kümmert sich der Fachverband in erster Linie um die Begutachtung von Gesetzen und um das Lobbying zugunsten der Versicherungsmakler. In Zusammenarbeit mit den Fachgruppen der Bundesländer werden Aus- und Weiterbildung, Öffentlichkeitsarbeit und die Erstellung von Serviceprodukten (Allgemeine Geschäftsbedingung, Beratungsprotokoll, etc.) koordiniert.
Der Fachverband ist weiters Interessensvertretung für einzelne Versicherungsmakler, wenn damit die Klärung einer für den gesamten Berufsstand bedeutenden Rechtsfrage verbunden ist. Zu den weiteren Aufgaben zählen die Sicherstellung eines fairen Wettbewerbs seiner Mitglieder untereinander und der Schutz vor unfairen Maßnahmen anderer Teilnehmer. Die ständige Marktbeobachtung, die Förderung wissenschaftlicher Arbeiten rund um das Maklerrecht und die politische Einflussnahme auf die europäische Gesetzgebung durch aktive Mitarbeit im europäischen Maklerverband BIPAR runden die Aufgaben des Fachverbands ab.

Weitere Informationen:

Fachverband der Versicherungsmakler und Berater in Versicherungsangelegenheiten
Akad. Vkfm. Gunther Riedlsperger
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22.11.2006:

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