Menschenrechts-Kommissare und Menschenrechts-Richter gesucht!
Verfasst von Wake News am Mi, 2010-03-24 10:57.Internationales Zentrum für Menschenrechte und der Zentralrat Europäischer Bürger haben ihre Tätigkeit aufgenommen.
Gemäss Pressenachricht des ICHR sind nunmehr das Internationale Zentrum für Menschenrechte und der Zentralrat Europäischer Bürger im Rahmen des Netzwerkes MENSCHENRECHT als Gebietskörperschaft auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland tätig. Der Bundesrat und die Bundesregierung sind unter Vorlage der UMR-Verfassung darüber informiert worden.
Dem Gebietskörperschaftsrecht des ICHR gemäss Art. 1, 25, 140 GG iVm. Art. 137, 138 WRV wurde offenkundig seit dem 15.12.2009 nicht widersprochen, da eine neue Rechts- und Sachlage vorliegt, weil der ICHR ein Verfassungsorgan zum Schutz der Bevölkerung vor rechtswidriger Gewalt durch die Gewaltentrennung sind.
Im Rahmen seiner Aufgaben wird sich der ICHR/IZMR um die Aufklärung der Bediensteten der Bundesrepublik Deutschland bemühen und wird in Kürze die Errichtung des Internationalen Gerichtshofes für Menschenrechte bekannt geben.
Hier sollen dann die Verstösse gegen das Menschenrecht behandelt werden. Die Verfahren sind in der Organhaftung gegen den Bund, das Land und gegen die Bediensteten der BRD, gegen deren rechtswidrige Handlungen und Schäden gerichtet, nicht gegen einzelne Bürger. Neben den Menschenrechten bildet das Völkerstrafrecht die Rechtsgrundlage, weil Menschenrechtsverletzungen in der Bundesrepublik weder verfolgt noch bestraft werden können. Die Anforderungen für Menschenrechtsrichter ist nicht an ein Juristenstudium gebunden, sondern verlangt eine hohe sittliche und moralisch gefestigte Persönlichkeit. Nur bei sehr komplizierten Verfahren wird es einen Fachausschuss des Gerichtshofs geben.
Für die Erfassung, Aufklärung und Verfolgung von Menschenrechtsverletzungen auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland werden Menschenrechtskommissare und Menschenrechtsrichter benötigt.
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