Bundesverfassung-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
Verfasst von andreasklamm am Di, 2010-03-02 18:31.Bundesverfassungs-Gericht: Vorratsdaten-Speicherung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar
Höchste Richter in Karlsruhe schützen Grundrechte und Demokratie – Gesetz zur Vorrats-Datenspeicherung muss überarbeitet werden
Von Andreas Klamm Sabaot
Karlsruhe. 2. März 2010. Die bislang durchgeführte Vorrats-Datenspeicherung aller Kommunikations-Verbindungen aller Bürger und Bürgerinnen ist nach einem Urteil der höchsten deutschen Richter des Bundesverfassungsrichtes (BverG) nicht mit dem Grundgesetz (GG) vereinbar. Der höchsten deutschen Richter bezeichneten die sechsmonatige, vorsorgliche Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Anbieter von Diensten als so wörtlich mit dem „Artikel 10 des Grundgesetzes schlechthin unvereinbar.“
In erstem von insgesamt sechs Leitsätzen im Urteil zur Verfassungs-Beschwerde zahlreicher Menschen und einer „Sammel-Klage“ von rund 35.000 Menschen in Deutschland, teilten die Bundesverfassungs-Richter in Karlsruhe mit:
„Eine sechsmonatige, vorsorglich anlasslose Speicherung von Telekommunikations-Verkehrsdaten durch private Diensteanbieter, wie sie die Richtlinie 2006/24/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (Abl L 105 vom 13. April 2006, S. 54; im Folgenden: Richtlinie 2006/24/EG) vorsieht, ist mit Art. 10 GG nicht schlechthin unvereinbar; auf einen etwaigen Vorrang dieser Richtlinie kommt es daher nicht an.“ (Vergleiche / Zitat aus dem Urteil 1 BvR 256/08 – - 1 BvR 263/08 – - 1 BvR 586/08, verkündet am 2. März 2010, Bundesverfassunggericht Karlsruhe).
In ihrer rund 85 DIN A4-Seiten langen Begründung gelangten die obersten Grundgesetz-Schützer und Verfassungs-Richter auch zur Überzeugung, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verlangt, dass die gesetzliche Ausgestaltung einer solchen Datenspeicherung dem besonderen Gewicht des mit der Speicherung verbundenen Eingriffs in die Grundrechte angemessen Rechnung trägt. Erforderlich seien hinreichend anspruchsvolle und normenklare Regelungen hinsichtlich der Datensicherheit, der Datenverwendung, der Transparenz und des Rechtsschutzes.
Leitsätze für Grundrechte und Demokratie
Im dritten Leitsatz des Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung unterstreichen die Richter, dass die Gewährleistung der Datensicherheit sowie die normenklare Begrenzung der Zwecke der möglichen Datenverwendung als untrennbare Bestandteile der Anordnung der Speicherungs-Verpflichtung dem Bundesgesetzgeber gemäß Art. 73 Abs. 1 Nr. 7 GG obliegen.
Demgegenüber richtet sich die Zuständigkeit für die Schaffung der Abrufregelungen selbst sowie für die Ausgestaltung der Transparenz- und Rechtsschutzbestimmungen nach den jeweiligen Sachkompetenzen.
Hinsichtlich der Datensicherheit bedürfe es Regelungen, die einen besonders hohen Sicherheits-Standard normenklar und verbindlich vorgeben. Es sei jedenfalls dem Grunde nach gesetzlich sicherzustellen, dass sich dieser an dem Entwicklungsstand der Fachdiskussion orientiert, neue Erkenntnisse und Einsichten fortlaufend aufnehme und nicht unter dem Vorbehalt einer freien Abwägung mit allgemeinen wirtschaftlichen Gesichtspunkten steht, heßt es im vierten Leitsatz des Urteils.
Im fünften Leitsatz zum Urteil zur Vorrats-Datenspeicherung nehmen die Richter des Bundesverfassungs-Gerichtes konkreten Bezug zur unmittelbaren Nutzung der Daten.
„Der Abruf und die unmittelbare Nutzung der Daten sind nur verhältnismäßig, wenn sie überragend wichtigen Aufgaben des Rechtsgüterschutzes dienen. Im Bereich der Strafverfolgung setzt dies einen durch bestimmte Tatsachen begründeten Verdacht einer schweren Straftat voraus. Für die Gefahrenabwehr und die Erfüllung der Aufgaben der Nachrichtendienste dürfen sie nur bei Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte für eine konkrete Gefahr für Leib, Leben oder Freiheit einer Person, für den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für eine gemeine Gefahr zugelassen werden.“
Der 6. Leitsatz zum Rechtsraum Internet und Deutschland
Eine nur mittelbare Nutzung der Daten zur Erteilung von Auskünften durch die Telekommunikations-Dienste-Anbieter über die Inhaber von Internet-Protokoll-Adresssen sei auch unabhängig von begrenzenden Straftaten- oder Rechtsgüter-Katalogen für die Strafverfolgung, Gefahrenabwehr und die Wahrnehmung nachrichtendienstlicher Aufgaben zulässig.
Für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten können solche Auskünfte nur in gesetzlich ausdrücklich benannten Fällen von besonderem Gewicht erlaubt werden.
Reaktionen auf das Urteil der Bundesverfassung-Richter
Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) erklärte zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung: „Heute ist ein herausragender Tag für die Grundrechte und den Datenschutz. Dem einseitigen Stakkato an Sicherheits-Gesetzen der vergangenen Jahre wurde mit dem heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts erneut eine Absage erteilt. Das Urteil reiht sich nahtlos in eine Reihe Aufsehen erregender Verfassungsgerichts-Entscheidungen ein, die seit dem Urteil zum Großen Lauschangriff 2004 ergangen sind. In dieser Tradition stehen die Entscheidungen zur Telefon-Überwachung, zur Rasterfahndung, zur Pressefreiheit und zur Online-Durchsuchung. Diese Rechtsprechung ist zugleich Auftrag für eine Grundrechts-schondende Innenpolitik.“
Das heutige Urteil strahle auch auf Europa aus. Das Bundesverfassungs-Gericht mache mit seiner Urteils-Entscheidung deutlich, dass sich Deutschland für die Freiheits-Rechte seiner Bürgerinnen und Bürger auch in europäischen und internationalen Zusammenhänge einsetzen müsse.
CDU-Vorsitzender des Innenausschusses sieht „Schwarz“ mit dem Urteil
Dem Nachrichten-Sender n-tv sagte Wolfgang Bosbach, CDU, Vorsitzender des Innenausschusses im Bundestag, zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Vorratsdatenspeicherung in einem Interview unter anderem : “Ich sehe das Urteil mit gemischten Gefühlen. Es ist gut, dass Karlsruhe entschieden hat, dass es eben nicht richtig ist, dass die EU-Richtlinie, die wir umgesetzt haben, gegen unser Grundgesetz verstößt. Karlsruhe hat auch nicht entschieden, dass die Verkehrsdaten der Telekommunikationsanbieter nicht auf Vorrat gespeichert werden dürfen, sondern hat dem Gesetzgeber sehr enge Grenzen der Speicherung aufgezeigt.
Bedauerlich ist aus meiner Sicht die Einschränkung beim Abruf, also bei der Nutzung der Daten. Das heißt im Umkehrschluss: Wenn wir diese Daten zukünftig nur noch zur Aufklärung oder Abwehr besonders schwerer Straftaten nutzen dürfen, werden wir viele Straftaten nicht mehr aufklären können, weil es Ermittlungsansätze ausdrücklich, aber auch ausschließlich nur durch die Nutzung dieser Verkehrsdaten gibt. Dann bleiben eben die Opfer auf dem Schaden sitzen und der Staat kann seinen Strafanspruch nicht durchsetzen. Das ist die Folge.”
Grund zu übermässigen Feiern besteht in Deutschland nach Einschätzung des Chaos Computer Clubs (CCC) keinswegs. Grund: Zum 1. Januar 2010 wurde der Elektronische Entgeltnachweis (ELENA) eingeführt. „Der Chaos Computer Club (CCC) fordert ein Ende der Daten-Anhäufung auf Vorrat und ruft zur Unterzeichnung einer Petition an den Deutschen Bundestag auf.“, erkärte die Vereinigung in einer Mitteilung auf ihrer Internet-Präsentation.
Der Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung fordert nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen die Vorratsdatenspeicherung, „einen Stopp der flächendeckenden Überwachung in ganz Europa. Die verdachtslose Erfassung vertraulicher Verbindungen und Bewegungen der gesamten Bevölkerung muss jetzt von der Politik schnellstens zurückgenommen werden”, fordert Florian Altherr vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.
Die Bundesregierung könne bei einem entsprechenden Vorstoß auf die Unterstützung zahlreicher Staaten wie Österreich, Schweden und Rumänen zählen, die sich nach Informationen des Arbeitskreises, der Vorratsdaten-Speicherung bis heute verweigern.
Ausführliche Informationen zum Urteil und weiteren geplanten Vorhaben zur Daten-Sammlung
Presse-Mitteilung des Bundesverfassungs-Gericht vom 2. März 2010:
http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-011
Entscheidung zur Vorrats-Datenspeicherung des Bundesverfassungsgerichts
http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100302_1bvr025...
CCC, Chaos Computer Club, http://www.ccc.de
Arbeitskreis Vorrats-Datenspeicherung
http://www.vorratsdatenspeicherung.de/static/portal_de.html
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Arbeit in London, England, Deutschland, Frankreich und in den Vereinigten Staaten von Amerika. Nachrichtenagentur 3mnewswire.org, internationale Dienste seit 1984. Seit 1986 tätig auch für Radio IBS Liberty, IBS TV Liberty, das seit 1986 der internationalen Völker-Verständigung dient. Internationaler Nachrichten-Korrespondent und Chef-Redakteur von MJB Mission News, ISSN 1999-8414 seit 2006, Mitbegründer: Rev. Yawovi Nyonato. Mitbegründer des internationalen Medienprojektes für die Menschenrechte "Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters" (www.humanrightsreporters.worpdress.com, www.menschenrechtsreporter.blogspot.com). Seit vielen Jahren Mitglied nationaler und internationaler Presse-Verbände. Sprachen: Englisch, Französisch, Deutsch. Autor von mehreren Büchern, unter anderem von: Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters :: Medienprojekt Menschenrechts-Reporter :: Edition 2008, No. 1, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding, 272 pages / Seiten, author: Andreas Klamm, Journalist, Publishing Center: Books on Demand Gmbh; Edition 1 (October 2008), Language: English / German, bi-lingual, ISBN-10: 3837072436, ISBN-13: 978-3837072433 === Weitere ausführliche Informationen: www.andreasklamm.blogspot.com === Books written by the author and journalist Andreas Klamm (Bücher, eine Auswahl, geschrieben und veröffentlicht von Andreas Klamm): ===, Liberty, Peace and Media: Amy Goodman And The Freedom Of The Press - Excellent journalists in extraordinary times, Books on Demand Gmbh; Paris, France; (February 2009), 276 pages, author: Andreas Klamm, journalist Language: English / German, bi-lingual, ISBN-10: 2-8106-0269-7, ISBN-13: 978-2-8106-0269-8, ===, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters 2, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding, Editeur BOD Paris, France, (February 2009), 280 pages, author: Andreas Klamm, journalist, Language: English / German, bi-lingual, ISBN-10: 2-8106-0427-4, ISBN-13: 9-782-8106-0427-2, ===, Liberty and Peace NOW! Human Rights Reporters :: Medienprojekt Menschenrechts-Reporter :: Edition 2008, No. 1, Human Rights, abuses and violations of Human Rights, international understanding: Books on Demand Gmbh; Edition 1, (October 2008), 272 pages, author: Andreas Klamm, journalist, Language: English / German, bi-lingual, ISBN-10: 3-8370-7243-6, ISBN-13: 978-3-8370-7243-3, ===, British Newsflash Magazine :: Magazin-Buch: Edition 2008, No. 1, Themen und Berichte aus Politik, Soziales und Gesellschaft, Issues from politics, social affairs and society, 200 pages, author: Andreas Klamm, journalist, Publishing house /Publishing centre: Books on Demand Gmbh; Edition 1, (June 2008), Language: German with some articles in the English language ISBN-10: 3-8370-4600-1, ISBN-13: 978-3-8370-4600-7, ===, Die Kinder der John Baptist Mission in Togo: Mission und Hilfe für Kinder, (The children of the John Baptist Mission in Togo: Mission and help for children), 200 pages, author: Andreas Klamm, journalist, Publishing house / Publishing centre: Books on Demand Gmbh; Edition 1, (August 2008), Language: German with articles by co-authors in the French and English language, ISBN-10: 3-8370-5762-3, ISBN-13: 978-3-8370-5762-1 ===, The books can be ordered on www.andreasklamm.blogspot.com (international shipping available, wordwide !) or online book stores, such as www.amazon.de, www.amazon.fr, www.bod.de, www.bod.fr, www.alapage.com, www.buch.de, www.libri.de and many other book stores. === Im sekundären Zweit-Beruf seit 1993 staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger, (Staats-Examen Oktober 1993, Tübingen, Deutschland), Arbeits-Erfahrung in der Pflege: Chirugische Not-Aufnahme, Chirugie, Innere Medizin, Anästhesie, Herz-Thorax-Gefäss-Chirugie, Urologie, Intensiv-Stationen in Deutschland und in England (Clementine Churchill Hospital, London, England), ambulante Pflege, Kurzzeit-Pflege, Pflege von Heim-Beatmungs-Patienten, Rettungsdienst (Rettungssanitäter / staatlich geprüfter Gesundheits- und Krankenpfleger) RTW / NAW und andere Bereiche in der Pflege und im Rettungsdienst. Studium: In den Jahren 2003 bis 2004 Vollzeit-Studium, Fachrichtung Diplom-Pflegeleitung, an der Evangelischen Fachhochschule für SOZIAL- und GESUNDHEITSWESEN Ludwigshafen am Rhein, Martikel-No. 988, heute Fachhochschule Ludwigshafen am Rhein, Fachschaft 4.
















