Sofortkredite.net jetzt mit neuem Vergleich für Policendarlehen
Verfasst von Concitare am Mi, 2010-02-17 17:18.Das Fachportal Sofortkredite.net präsentiert sich jetzt auch mit einem Vergleich für Policendarlehen. Denn ein Policendarlehen ist eine attraktive und vor allem günstige Alternative zum herkömmlichen Dispo-, Raten- und Sofortkredit. Voraussetzung für die Inanspruchnahme eines Policendarlehens ist natürlich eine Lebensversicherung. Bei einem Policendarlehen handelt es sich nämlich um die Beleihung der Lebensversicherung. Es ist eine Vorauszahlung auf die zu einem späteren Zeitpunkt fällige Versicherungsleistung. Für die Beleihung kommen allerdings nur Kapitallebensversicherungen sowie fondsgebundene sowie teilweise auch Rentenlebensversicherungen in Betracht - Risikolebensversicherungen scheiden somit aus. Des Weiteren müssen die Lebensversicherungen einen bestimmten Rückkaufswert vorweisen, der bei den meisten Anbietern 5.000 Euro beträgt.
Die Beleihung der Lebensversicherung ist entweder direkt beim Versicherer möglich oder bei so genannten Zweitmarktanbietern. Die Zweitmarktanbieter sind in den meisten Fällen günstiger und auch flexibler. Da das Policendarlehen durch die Lebensversicherung bereits abgesichert ist, entfällt auch das Kreditausfallrisiko – dieser Umstand macht sich besonders in den günstigen Zinsen bemerkbar. Ein weiterer Vorteil ist, dass keine Schufa-Abfrage oder sonstige Bonitätsauskünfte notwendig sind. Vor allem für Existenzgründer und Selbstständige bietet ein Policendarlehen sehr große Chance. Außerdem gestaltet sich die Rückzahlung des Darlehens sehr flexibel, denn sie ist jederzeit möglich. Das Darlehen wird entweder mit der Ablaufleistung bei Fälligkeit der Police verrechnet oder aber der Kunde zahlt das Darlehen in frei wählbaren Raten oder auch in einer Summe zurück. Viele Anbieter von Raten- oder sonstigen Krediten versperren sich oft gegen vorzeitige Sonderzahlungen.
Wer denkt, dass bei einer Beleihung der Lebensversicherung Einbußen hinsichtlich der Versicherungsleistungen hingenommen werden müssen, täuscht sich. Denn trotz Beleihung läuft der Versicherungsvertrag ganz normal weiter, der Todesfallschutz bleibt also bestehen.















