Krankenversicherung Wechsel innerhalb der Private Krankenversicherung erschwert

Die Gesundheitsreform 2009 und die damit verbundenen Regelungen, die auch die Private Krankenversicherung traf, ist nicht ganz ohne Wirkung geblieben. Waren bei einer Umfrage im Juli 2008 noch 14 Prozent der Versicherten der Private Krankenversicherung bereit einen Krankenversicherung Wechsel durchzuführen, so hat sich dieser Anteil in 2009 auf 8 Prozent reduziert. Schuld daran ist die Bindungsfrist, die für die Private Krankenversicherung nun gilt. Das heißt: Bei einem Krankenversicherung Wechsel innerhalb der PKV müssen die Versicherten erst einmal 1 ½ Jahre im Basistarif der neuen Krankenkasse verbleiben. Und dies bedeutet dass sie in dieser Zeit viel weniger Leistungen in Anspruch nehmen können, als bisher. Erst nach dem Ablauf der Bindungsfrist ist ein Krankenversicherung Wechsel, innerhalb der PKV bzw. ein Wechsel in die anderen Tarife der jeweiligen Krankenkasse möglich. Das einzige Trostpflaster scheint zu sein, dass bei einem Krankenversicherung Wechsel innerhalb der PKV die bisher erworbenen Altersrückstellungen mitgenommen werden dürfen.

Angesichts der sehr geringen Leistungen, die aber der Basistarif bietet ist es kein Wunder, dass an einem Krankenversicherung Wechsel, innerhalb der PKV kaum Interesse besteht. Die Private Krankenversicherung habe aber noch nicht aufgegeben dass sie aus dem Gesundheitsfonds bzw. der Gesundheitsreform 2009 doch noch ihren Nutzen ziehen kann, denn es wird nach wie vor durch die Krankenkassen erwartet, dass viele bislang in der GKV freiwillig Versicherten doch noch in die Private Krankenversicherung wechseln, weil ihnen die Beiträge (berechnet werden diese in der GKV nach dem Einkommen und bei Selbstständigen pauschal) in der GKV einfach zu hoch wurden. In der PKV hingegen errechnen sich die Beiträge nicht nach dem Einkommen.