Die Justizkartell-Gutachter

Der Profiler und Gerichtssachverständiger Prof. Dr. Reinhard Haller gilt in Österreich als der renommiertester und prominenteste Gutachter des Landes, sozusagen als Medienstar, in gewisser Weise sogar als Mediengeil.

Nunmehr stellt sich mit Gutachterliche Stellungnahme des Gerichtssachverständigen Mag. Dr. rer.nat. Klaus Burtscher vom 19.10.2009 Glasklar heraus, dass der Promi-Gutachter Prof. Dr. Reinhard Haller zum Fall Bresofsky-Chmelir äußerst schlampig gearbeitet und offensichtlich auch gegen strafrechtlichen Bestimmungen verstoßen hat (Fahrlässigkeit und Falsche Beweisaussage vor Gericht, §§6,288 (1) des österr. Strafgesetzes. Alle konkrete Fakten dazu siehe unteren WEBSITE URL.

Seit Jahren wird den Häftling Juan Carlos Chmelir, geb. Bresofsky, der das 32. Jahr durchgehend in Haft ist, von den Vollzugsgerichten die bedingte Entlassung auf Grundlage eines Gutachtens des Promi-Gutachters Prof. Dr. Reinhard Haller vom 4.12.2007 abgelehnt, GZ 18 BE 70/07 g des Vollzugsgerichtes beim LG f. Strafs. Steyr.

Nunmehr liegen konkrete Fakten vor, dass das gegenständliche Gutachten des Prof. Dr. Reinhard Haller auf Fehldiagnosen beruht, die teilweise auch für Laien erkennbar sind.

Nun stellt sich auch die Frage, weshalb das Vollzugsgericht Steyr einen derartigen Gutachten voller Mängel, Widersprüche und falschen Schlüsse Kritik- und Tatenlos hinnahm, zumal der betroffene Häftling selbst wiederholt darauf aufmerksam machte und gemäß §126 Abs.1 u. 2 des österr. Strafprozessordnung mehrfach Anträge auf Einholung eines Gutachtens durch anderen Sachverständigen stellte.

Der Häftling gab nicht auf und suchte Kontakte zu anderen Gutachter im Inland als auch im Ausland und sendete ihnen über Vermittlung seiner Exfrau Kopien des Gutachtens des Prof. Dr. Reinhard Haller, gleichzeitig das jüngste Gutachten der Begutachtungs- und Evaluationsstelle für Straftäter Wien vom 2.7.2009 (BEST).

Es meldete sich u.a. auch Deutsche Uni. Professoren, doch Juan Carlos Chmelir entschied sich aus rechtlichen und praktischen Gründen für den österr. Neuropsychologen Mag. Dr. rer. Nat. Klaus Burtscher, der zugleich allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger ist.

Ein Volltreffer des Häftlings sozusagen – er entlarvte die Fehldiagnosen und schlampigen Arbeitsweise des Prof. Dr. Reinhard Haller und der BEST.

Der Häftling in erster Reaktion: Es ist symptomatisch für die Verwahrlosung der Rechtspflege im Bereich des Vollzuges in Österreich und für die Justizkartell-Gutachter.Ich habe nicht nur Jahre verloren, sondern auch erheblichen Nachteile im Vollzug erleben müssen: Keine therapeutischen Maßnahmen, keine Vollzugslockerungen, keine Entlassungsvorbereitungen, wohl aber Haftverschärfung nach §103 Strafvollzugsgesetzt, weil die Gutachter meiner Person durch die Fehldiagnosen und Prognosen zu unrecht fortgesetzt als besonders Gefährlich einstuften. Nicht die Rede erst der nervlichen Strapazen und der psychischen Qualen, die einher gehen wenn sie berücksichtigen, dass ich seit den 20.Juni 1978 ununterbrochen in Haft bin und die Gutachter meiner Person an die Kippe jeglicher Hoffnung und Perspektive setzten, so dass ich gelegentlich auch nahe des Suizid war.

Hinweis: Um einen ersten Überblick über das Sachverständigen-Desaster zu bekommen, so laden Sie das „gutachten dr. burtscher“ aus den Anhang und schlagen Sie Seite 21 Mitte, 22 Oben, dann 24 und die Zusammenfassung auf 26 Unten und 27 Oben. Den technischen Teil können Sie dann in Ruhe in Angriff nehmen. http://sites.google.com/site/chmelirkomplott/

Alle anderen Gutachten und vielen Einwände des Häftlings u.v.a.m sind ebenfalls im Anhang eingefügt.