Wie unterscheiden sich Termingeld und Festgeld?
Verfasst von vamedia am Sa, 2009-09-12 20:48.Der starke Wettbewerb auf dem Bankensektor hat eine Fülle von Finanzprodukten, die auf die Wünsche der Kunden sehr stark eingehen, hervorgebracht. Gerade in der wirtschaftlich und finanziell schwierigen Zeit haben Anleger einiges an Vertrauen in die Finanzmärkte verloren. Der Trend geht darin zurück, dass Anleger wieder mehr Einfluss auf ihre Geldanlagen nehmen möchten. Sie wollen ihr Geld eher kurzfristig und trotzdem sicher anlegen. Ihr Grundanliegen ist, relativ schnell auf ihr Geld zugreifen zu können. Neben den üblichen Möglichkeiten wie einem Sparbuch oder einem Girokonto sind mögliche Alternativen das Festgeld oder auch das Termingeld.
Die Besonderheit von Termingeld
Termingeld wird auch teilweise mit Festgeld bezeichnet. Es ist zunächst einmal nichts anderes als eine Geldanlage mit einer zeitlichen Befristung. Üblicherweise können Termingelder nicht vorzeitig entnommen werden. Sie können jedoch beliehen werden. Oft sind Banken jedoch kulant und stimmen einer vorzeitigen Entnahme zu. Grundsätzlich wird bei dieser Geldanlage nach zwei Typen unterschieden:
Der erste Typ ist das Festgeld. Dieses hat eine feste Laufzeit und einen festen Zinssatz. Am Ende der Laufzeit wird das Guthaben inklusive Zinsen gutgeschrieben. Direkt danach kann eine neue Laufzeit festgelegt werden. Die Zinsen werden dabei jeweils am Ende der Laufzeit gutgeschrieben.
Der zweite Typ ist das sogenannte Kündigungsgeld. Dieses hat eine festgelegte Kündigungsfrist. Über das Geld kann erst verfügt werden, wenn gekündigt wurde und die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Bei diesem Typ ist normalerweise der Zinssatz variabel, es sei denn, er wäre vertraglich festgelegt. Die Zinsen werden wie beim ersten Typ am Ende der Laufzeit gutgeschrieben.
Was geschieht bei vorzeitiger Entnahme von Termingeld?
Die Bank ist nicht verpflichtet, das Termingeld-Guthaben vorzeitig zurückzuzahlen. Bei einer vorzeitigen Rückgabe verliert sie einen Teil ihres einkalkulierten Gewinnes. Meist kassiert sie in einem solchen Fall einen Großteil der Zinsen und stellt dem Anleger eine Strafgebühr in Rechnung. Wenn der Anleger diese Kosten vermeiden will, kann er seine Einlage beleihen.















