60 Tage Kerker für beschlossene Paranoia

Am 01.04.2008 fand bei "Amtsgericht Dorsten" auf Betreiben von "Staatsanwaltschaft Essen" ein ganz besonders ekliger Schauprozess gegen die katholische Kirche statt: Der Verf., Pater Rolf Hermann Lingen (PRHL), hatte sich in seiner Eigenschaft als römisch-katholischer Priester gegen einen sehr schweren Fall von bewiesener Erpressung durch Yvonne Groß-Wetz von "Rechtsanwaltskanzlei Gutenkunst" ausgesprochen. Tatsächlich hat die "brd"-"Justiz" in typischer Weise darauf reagiert, u.z. indem die Erpresserin geschützt und der Erpresste verurteilt wurde. Ehrenschutz ist Täterschutz - das ist die ideologische Grundlage der brd.
Heute (29.05.2008), am Oktavtag des Fronleichnamsfestes und somit am Tag vor dem Herz-Jesu-Fest, fast zwei Monate nach der sog. "Hauptverhandlung", ist nun endlich das "Urteil" mitsamt "Rechnung" über mehr als 1'800 Euro eingetroffen. Die "Urteilsbegründung":
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Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht. Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen. Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind, der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist sowie auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen. Die Kostenentscheidung folgt aus § 465 StPO. [keine Unterschrift] Heinz
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Bislang wurde der Name der Pseudorichterin von allen Stellen streng geheim gehalten; es handelt sich also um "Heinz Richterin", i.e. La Ketchup. La Ketchup hat sich schon seit langem durch ihre permanenten absurden Lügen den Titel "teuflisches Lügenmaul" vollauf verdient, der n.b. weder von ihr noch von sonstwem zurückgewiesen, d.h. von allen ex silentio explizit bestätigt wurde. Z.B. hat La Ketchup nachweislich Datumsfälschung betrieben, um einen "Fristablauf" herbeizulügen und somit ihre Rechtsbeugung zu rechtfertigen. All das ist an entsprechender Stelle veröffentlicht und somit für jeden zweifelsfrei nachprüfbar.

Zunächst zum "Urteil" im einzelnen:
1. "Der Angeklagte hat sich nach dem Ergebnis der Hauptverhandlung vom 01.04.2008 wie aus dem Urteilstenor ersichtlich strafbar gemacht."
Das ist gelogen: Ganz im Gegenteil: Immer und immer wieder, über einen sehr langen Zeitraum vor der Verhandlung und auch während der Verhandlung, wurde darauf hingewiesen, dass "Beleidigungs-Prozesse" per se immer Verbrechen sind. Es wurden z.B. Passagen aus dem bekannten kreuz.net-Text "Verp*ss dich, du *rschloch" vorgelesen. Es wurden Ausschnitte aus einem Prozessbericht des Volksgerichtshofs unter Roland Freisler gegen einen katholischen Kleriker vorgelesen, denn schon die Nazis bedienten sich des Vorwurfs der "Beleidigung", um glaubenstreue Kleriker auszuschalten; man lese z.B. von Pater Johann Maria Lenz den Bericht "Christus in Dachau". Immer wieder wurde auf "keine Strafe ohne Gesetz" (nulla poena sine lege) hingewiesen. Es wurde zudem aus einer Vorlage vorgelesen, die außerdem bereits im Vorfeld von mehreren Unterstützern des Verf. an die entsprechenden Stellen gefaxt worden ist:
»Hiermit fordere ich von SA Essen und AG Dorsten eine sofortige umfangreiche schriftliche Begründung, mit welchem Recht der o.g. Schauprozess gegen PRHL wegen "Beleidigung" geführt wird. Die Berechtigung meiner Forderung ergibt sich aus den "Hinweisen zur Ladung vom 09.07.2007 Geschäftsnummer 23 Ds 182/07": "Sie können die Ladung weiterer Zeugen und Sachverständigen oder die Herbeischaffung anderer Beweismittel unter Angabe der Tatsachen, über die Beweis erhoben werden soll, bei dem Gericht beantragen. Wird der Antrag auf Ladung einer Person abgelehnt, so können Sie sie unmittelbar laden lassen oder selbst zur Hauptverhandlung mitbringen." Ich bezeuge hiermit, dass 1. der § 185 StGB keine gesetzliche Bestimmtheit der "Beleidigung" enthält, somit jeder "Beleidigungsprozess" massiv gegen das Grundgesetz und das Strafgesetzbuch sowie gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt (cf. §1 StGB; Art. 103,2 GG; Art. 7 EMRK).«
Auf all das wurde in der "Verhandlung" mit keinem Wort reagiert - und hier in der "Urteilsbegründung" also auch nicht. Kurz: Totales Nichts ist absolut alles, was die "Justiz" zu ihrer Rechtfertigung zu bieten hat.

2. "Im Einzelnen wird insoweit auf den zugelassenen Anklagesatz der Staatsanwaltschaft Essen vom 25.05.2007 Bezug genommen."
Wie permanent betont und überhaupt sowieso für jeden sofort erkenntlich, wird auch im "Anklagesatz" mit keiner Silbe die gesetzliche Bestimmtheit der Beleidigung genannt, m.a.W. diese "Bezugnahme" erfolgt rein auf hohle Luft. Der Tatbestand der eklatanten permanenten Rechtsbeugung lässt sich unmöglich leugnen.

3. "Im Hinblick darauf, dass einerseits Vorbelastungen gegeben sind"
Wieder gelogen: Es gab und gibt keine "Vorbelastungen"! Die "Justiz" suggeriert statt dessen nur dadurch "Recht", dass sie immer wieder Unrecht begeht. Zur Erinnerung der Hinweis von Claus Plantiko: "Daß die Strafbestimmungen zur Beleidigung gegen das Bestimmtheitsgebot des Art. 103(2) GG verstoßen, räumte selbst das Bundesverfassungsgericht ein, s. E 93, 266, 292; 71, 108, 114ff., meint aber, der Begriff der Beleidigung habe durch >100jährige und im Wesentlichen einhellige Rechtsprechung einen hinreichend klaren Inhalt erlangt, der den Gerichten ausreichende Vorgaben für die Anwendung an die Hand gibt und den Normadressaten deutlich macht, wann sie mit einer Bestrafung wegen Beleidigung zu rechnen haben".
Damit meint das "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" also allen Ernstes, der Bürger müsse sich eben damit abfinden, dass es zwar keine gesetzliche Bestimmtheit von "Beleidigung" gibt, er deshalb also gar nicht bestraft werden kann, dass er aber trotzdem "bestraft" wird. Statt eines Gesetzestextes müsse der Bürger dann die Gerichtsurteile zu "Beleidigungs"-"Prozessen" aus über hundert Jahren aufmerksam studieren! Allein in den Jahren 2003 bis 2005 gab es in Deutschland weit über eine halbe Million "Beleidigungsprozesse". Wieviel Jahre genau sind "mehr als hundert Jahre"? Dreitausend Jahre? In jedem Falle ist das komplette Tausendjährige Reich von Ösi-Adolf mit dabei, d.h. auch sämtliche" Beleidigungs-Urteile" des Volksgerichtshofs haben endgültig ihre "unanfechtbare" Bestätigung durch das "Bundes"-"Grundgesetz"-"Gericht" erhalten. Aber selbst wer die aktuellen letzten zwanzig Millionen Beleidigungs-Urteile aufmerksam studiert hat und Tag für Tag brav die ca. 4.000 neu hinzukommenden Urteile aufmerksam studiert, hat damit rein gar nichts gewonnen außer eben der Erkenntnis der totalitären Willkür deutscher "Justiz", weil es sich dabei ja ausdrücklich NICHT um eine einhellige Rechtsprechung, sondern um eine "IM WESENTLICHEN [???] einhellige Rechtsprechung" handelt, s. wiederum den o.g. kreuz.net-Text "Verp*ss dich, du *rschloch".
Ein Vorschlag: Jedesmal, wenn man von irgendeinem "Staatsdiener" angesprochen wird, sagt man zunächst "Halt die Klappe, du Vollidiot." Dann wird man zwar vermutlich auf der Stelle verhaftet, außerdem zu einer gigantischen Geldstrafe verurteilt und möglicherweise so sorgfältig mit Psychopharmaka vollgepumpt, dass man für den Rest seines Lebens rosa Elefanten durch Wurmlöcher fliegen sieht. Aber immerhin lässt sich feststellen: a) Duzen ist keine Beleidigung, denn sogar Dieter Bohlen wurde für sein Polizisten-Geduze freigesprochen. b) "Klappe halten" ist keine Beleidigung, denn haargenau so raunzte La Ketchup während dieser Beleidigungsverhandlung mehrfach eine Person im Zuschauerraum an; zwar wurde La Ketchup dafür angezeigt, aber passiert ist ihr natürlich nichts. c) "Vollidiot" ist keine Beleidigung, denn haargenau so raunzte "Schwill Vorsitzender Richter am Landgericht Bonn" während einer "Beleidigungs"-Verhandlung gleich alle Personen im Zuschauerraum an; zwar wurde Schwill dafür angezeigt, aber passiert ist ihm natürlich nichts. Klar, es gibt auch Fälle, in denen für Duzen etc. "Verurteilungen" ausgesprochen wurden: Das ist eben die "im Wesentlichen einhellige Rechtsprechung", aus der der Bürger zu wissen hat, wann er bestraft wird. Dass eigentlich dann doch der Richter als "Gesetzgeber" fungiert und somit faktisch die "Gewaltenttrennung" auch höchstoffiziell vollkommen aufgehoben ist, sei dabei nur am Rande erwähnt.
Zur Erinnerung: Die uns vorgeworfene "Beleidigung" bestand ja in der bewiesenen Tatsachenfeststellung, dass Yvonne Groß-Wetz der Erpressung etc. schuldig ist. Dazu s. exemplarisch Dr. Dr. habil. Richard Albrecht, UnabhängigesHalbWochenMagazin moz.art1, Hirnschriss: „Phantomdelikt“ Beleidigung:
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Mag Wompel ist Redakteurin von http://www.labournet.de, einem deutschsprachigen Internetmagazins, (in) dem es um die Rechte von Lohnabhängigen und Erwerbslosen geht. Die Hamburger Staatsanwaltschaft ermittelt gegen sie und wirft ihr vor: "Zum einen hat die Firma Ixion, ein Werkzeugmaschinenhersteller aus Hamburg, gegen uns eine Unterlassungsklage angestrengt. Behauptungen, die in einem anonymen Labour.net-Beitrag eines Ixion-Mitarbeiters stehen, seien unwahr und geschäftsschädigend. Wir sollen uns mit einer Erklärung verpflichten, nie mehr über dieses Unternehmen zu berichten. Derlei Forderungen nach entsprechenden Unterlassungserklärungen erhalten wir des öfteren. Wir bemühen uns in solchen Fällen, die beanstandeten Texte gerichtsfest zu untermauern, und was den jetzigen Fall angeht, sind wir zuversichtlich. Es kommt hinzu, daß Ixion wegen Beleidigung klagt. Bereits im Frühjahr waren wir von der Staatsanwaltschaft aufgefordert worden, den Autoren des Beitrags zu nennen, was wir unter Hinweis auf den Informantenschutz verweigert haben. Jetzt versucht man, gegen uns vorzugehen. Gegen mich als verantwortliche Redakteurin wurde Anzeige bei der Staatsanwaltschaft in Hamburg wegen Beleidigung und Verleumdung in einem besonders schweren Fall gestellt. Es geht um Behauptungen, wonach Betriebsräten gekündigt wurde und die Belegschaft erpreßt worden sei, schlechtere Arbeitsbedingungen zu akzeptieren. Diesbezüglich müssen wir nun nachweisen, daß diese Aussagen zutreffen. Daneben geht es aber mit der Anzeige jetzt um zwei Dinge, die von übergeordneter Bedeutung sind: Ixion fühlt sich insbesondere durch die Begriffe »Erpressung« und »Kapitalist« beleidigt. Der Autor des entsprechenden Beitrags hatte da, wo andere Arbeitgeber sagen würden, einfach Kapitalist eingesetzt. So will die Firma nicht bezeichnet werden. Ixion meint, daß diese Bezeichnung im Volksmund einen negativen Klang hätte. Das freut uns natürlich, aber unser Anwalt hat den Anwalt der Gegenseite auf die gebräuchliche Definition verwiesen, wonach ein Kapitalist schlicht ein Mensch ist, der über Produktionsmittel verfügt. Wenn die Ixion-Besitzer sich also daran stören, dann sollten sie diese vielleicht abgeben. Das andere ist der Begriff »Erpressung«. Der wurde im Text benutzt, so wie ich und viele andere Journalisten und Gewerkschafter es tagtäglich tun: Erpressung ist, wenn die Macht im Betriebe ausgenutzt wird, um die Beschäftigten vor die Alternative zu stellen, Verschlechterung der Arbeitsbedingungen oder keine Arbeitsplatzsicherheit."
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S. ferner die Meldung von Wulf Beleites bei ver.di, "Kapitalist – ein Schimpfwort":
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Einmal das Wort „Kapitalist“ gegoogelt, so werden 1,4 Millionen Fundstellen angezeigt, die den Tatbestand der Beleidigung in sich tragen könnten. Zumindest wenn es nach den Befindlichkeiten der Hamburger Metallfirma „Ixion“ geht. Die fühlt sich schwer getroffen von einem Artikel, in dem sie vom deutschsprachigen Internetportal LabourNet als „Kapitalist“ bezeichnet wurde. Die verantwortliche Redakteurin Mag Wompel landete vor Gericht. Im Frühjahr 2006 plant die Hamburger Firma, um eine angebliche Insolvenz abwenden zu müssen, die 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich einzuführen, den Urlaub um eine Woche zu kürzen und das Urlaubs- und Weihnachtsgeld zu streichen. Einer der 180 „Ixion“-Beschäftigten schreibt anonym einen Bericht für LabourNet. Worte wie „Kapitalist“ und „Erpressung“ stehen in dem Text. Nichts Ungewöhnliches, denn das Internetmagazin versteht sich als eine Plattform der gewerkschaftlichen Linken und stellt sich im Untertitel als ein „Treffpunkt für Ungehorsame, mit und ohne Job, basisnah, gesellschaftskritisch“ vor.
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Also: Nur ja niemanden als "Kapitalisten" bezeichnen, sonst...
Nun, die Sache Ixion - Wompel ist erstmal vertagt auf den 13.06.2008, und immerhin hat Andreas Buske (der Namenspatron des "Buskeismus") bereits erklärt, dass die Bezeichnung "Erpressung" als "freie Meinungsäußerung" zulässig sei und "keine Verletzung der Persönlichkeitsrechte" darstelle. La Ketchup zeigt damit einmal mehr, wie "im wesentlichen einhellig" die brd-"Rechtsprechung" ist.

2. "Im Hinblick darauf, dass der Angeklagte andererseits wegen einer paranoiden Persönlichkeitsstörung nur vermindert schuldfähig im Sinne des § 21 StGB ist"
Das ist nicht nur gelogen, das ist auch eine ungeheuerliche Verleumdung, die von niemandem akzeptiert, geschweige denn als "zutreffend" hingestellt werden darf. Zur Erinnerung: Der Vorwurf der Geistesstörung kam in Schule, Studium und Beruf nie auf. Ganz im Gegenteil: Gute und sehr gute Zeugnisse von Schulen und Hochschulen sowie von Praktikumsstellen wie Schule und Wirtschaftsunternehmen sprechen eine vollkommen klare Sprache. Der Vorwurf der Geistesstörung wurde denn erst 2004 überhaupt geäußert, und auch nur von "Landgericht Bonn", u.z. weil der Verf. sich von "Landgericht Bonn" auch nach langen Jahren voller bestialischer Schikanen nicht zum Abschwören vom katholischen Glauben bewegen ließ. Die Ideologie der brd-"Justiz": Wer am katholischen Glauben festhält, der ist geisteskrank. Fairerweise muss zugegeben werden, dass diese Ideologie weder besonders neu noch auf die "Justiz" beschränkt ist: Jesus Christus und Johannes der Täufer wurden als "vom Teufel besessen", Paulus als "von Sinnen" beschimpft etc. pp.
Nun denn, im Jahre 2004 kam also plötzlich die neue Masche: "Landgericht Bonn" ordnete wegen der trotz allem Leid ungebrochenen Glaubenstreue des Verf. eine Psycho-Untersuchung gegen ihn an. Lustiges Detail am Rande: Die gegnerische Partei, die bei "Landgericht Bonn" gegen den Verf. gehetzt hatte, i.e. der "Verband der Diözesen Deutschlands", ließ anlässlich des Starts der Psycho-Nummer noch im selben Jahr 2004 durch ihre "Sozietät Redeker" ausdrücklich erklären: "Zweifel an der Prozeß- und Geschäftsfähigkeit des Schuldners bestehen dabei aus Sicht der Gläubigerin nicht." Und der "Verband der Diözesen Deutschlands" kennt den Verf. nun wahrlich sehr gut, und das keinesfalls nur durch die langen Jahre in den "Priesterseminaren" Bochum und Chur!
Es half alles nichts: Die brd wollte den Verf. nicht nur wirtschaftlich - gesellschaftlich rettungslos zerstören durch unendliche neue "Bestrafungen", sondern unbedingt auch noch menschlich vollkommen zerbrechen durch die Psycho-Orgie. Die Sache zog sich lange hin und endete vorläufig endgültig mit einem "Betreuungsverfahren" von "Amtsgericht Dorsten" gegen den Verf., näherhin mit einer zweistündigen "Untersuchung" gegen den Verf. durch den Psycho-Freak Mihail Kivi, Bottrop. Im Kivi-Gutachten vom Februar 2005 heißt es wörtlich: "Bei Herrn L.lassen sich keine sicheren Hinweise eruieren oder wahrscheinlich machen, dass bei ihm eine paranoide Persönlichkeitsstörung vorliegt." Und "Amtsgericht Dorsten" erklärte dementsprechend endgültig im Februar 2005: "Eine Betreuung ist vorliegend nicht anzuordnen, da die Voraussetzungen hierfür nicht gegeben sind. Eine Behandlungsbedürftigkeit ist für Herrn L. nicht gegeben." All das war Grund genug, dass La Ketchup den "Sozialarbeiter" "Dieter Oswald", i.e. Ossi, einen kranken Fettsack von verwahrlostem Erscheinungsbild und mit pathologischem Dauergrinsen, als "Sachverständigen" bestimmte gegen den Verf., der gem. aktueller intensiver fachärztlicher Untersuchungen "kerngesund" ist bei "exzellenter Belastbarkeit". Ossi hat nun zwar tatsächlich *nicht* eine "paranoide Persönlichkeitsstörung" behauptet. Er hat - im Gegensatz zu Kivi - auch kein Gutachten verfasst, das man analysieren könnte, sondern nur nach ca. 40 min Schmierentheater bei "Amtsgericht Bonn", in denen der Verf. n.b. nur recht selten zu Wort kam, ein paar Worte geäußert. Dabei hat Ossi also statt dessen eine Schuldunfähigkeit des Verf., den er ausdrücklich als "offensichtlich klug" bezeichnete, definitiv ausgeschlossen. Aber eben: Eine "paranoide Persönlichkeitsstörung" hielt Ossi für "möglich", u.z. wegen des "Sendungsbewusstseins" des Verf. Der Verf. veröffentlicht auf seiner Homepage "Kirche zum Mitreden" einleitend einen Ausschnitt aus der Enzyklika von Papst Pius XI. gegen den Nationalsozialismus ("Mit brennender Sorge", 1937):
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Die erste, die selbstverständlichste Liebesgabe des Priesters an seine Umwelt ist der Dienst an der Wahrheit und zwar der ganzen Wahrheit, die Entlarvung und Widerlegung des Irrtums, gleich in welcher Form, in welcher Verkleidung, in welcher Schminke er einherschreiten mag. Der Verzicht hierauf wäre nicht nur ein Verrat an Gott und Eurem heiligen Beruf, er wäre auch eine Sünde an der wahren Wohlfahrt Eures Volkes und Vaterlandes.
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Auf Grundlage der brd-Ideologie: "Wer am katholischen Glauben festhält, der ist geisteskrank", liegt beim Verf. somit Paranoia in Form von "Sendungsbewusstsein" vor.
Das ganze stellt die Frage, was dann eigentlich "Sachverständige" sollen, wenn der "Richter" dann doch völlig losgelöst entscheidet, welches Krankheitsbild bei seinem Opfer vorliegt. Denn La Ketchup kann für ihren Rufmord gegen den Verf. sich nicht nur auf keinen einzigen Gutachter stützen, sondern kann lediglich eine "Vermutung" und v.a. eine Gegenstimme geltend machen. Allerdings macht sie ja tatsächlich rein gar nichts geltend - der Rufmord der Geistesstörung wird einfachhin mit keiner Silbe und unter hartnäckiger Missachtung der ausschließlich gegenteiligen Zeugnisse begründet. So umschifft La Ketchup der Maßgabe des "Bundesgerichtshof", cf. 1 U 34/04 Brandenburgisches Oberlandesgericht / 3 O 431/03 Landgericht Neuruppin, 05.04.2005, dass Gerichte in medizinischen Fragen ein Gutachten einholen müssen: "Auch darf das Gericht den medizinischen Sorgfaltsmaßstab nicht ohne gutachterliche Beratung durch einen medizinischen Sachverständigen festlegen (s. BGH NJW 1995, S. 776, 777; Steffen/Dressler, aaO., Rdn. 602 ff.; Geiß/Greiner, aaO., S. 247)."
Es werden dem Opfer zwar die rettungslos abartigen Kosten der "Gutachter" auferlegt, selbst wenn sie sich so radikal widersprechen wie im Fall Kivi - Ossi, aber was diese "Gutachter" dann überhaupt sagen, spielt überhaupt keine Rolle. brd-"Richter" haben schlichtweg keinerlei Bezug zur Realität.
Ernst gemeint ist dieser Vorwurf der Paranoia natürlich sowieso nicht: Schließlich hat diese nicht nur keinerlei Minderung der Kerkerdauer zur Folge (60 Tage waren auch vorher schon beschlossen), es wurde zudem auch kein einziges "Urteil" aus den angeblichen "Vorbelastungen" in irgendeiner Weise reduziert. Also diese angebliche "Schuldminderung" führt rein nirgends zu irgendeiner "Strafminderung", sondern erschöpft sich rein in den Funktionen des Rufmords und des Psycho-Terrors.
Fairerweise muss man einräumen, dass auch heute niemand auf die Idee kommt, den Verf. für paranoid zu halten. Aber immerhin springen notorische Kirchenhasser in manischer Gier mit auf diesen Psycho-Zug und jubeln lautstark, dass die Paranoia des Verf. nun endgültig gerichtlich bewiesen sei.
Übrigens ist tatsächlich die Fähigkeit des Verf., das Unrecht der Tat einzusehen, nicht nur "vermindert" (§ 21 StGB Verminderte Schuldfähigkeit): Vielmehr ist der Verf. "unfähig, das Unrecht der Tat einzusehen". Die Unfähigkeit besteht allerdings *NICHT* "wegen einer krankhaften seelischen Störung, wegen einer tiefgreifenden Bewußtseinsstörung oder wegen Schwachsinns oder einer schweren anderen seelischen Abartigkeit" (§ 20 StGB
Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen), worauf La Ketchup so erpicht war (sie fragte immer wieder bei Ossi nach, ob nicht doch § 20 StGB in Anwendung komme). Vielmehr ist diese Unfähigkeit in der fehlenden gesetzlichen Bestimmtheit der Beleidigung objektiv begründet, worüber auch die gigantische Masse an rettungslos widersprüchlichen "Urteilen" nicht hinwegzutäuschen vermag. Man denke an die Forderung Jesu an den Knecht, der ihn geschlagen hat: "Habe ich unrecht geredet, so beweise mir das Unrecht" (Joh 18,23).

"Im Hinblick auf seine finanziellen Verhältnisse war eine Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je 10.00 Euro angemessen."
Bemerkenswert: Für jemanden, dessen Einkommen bewiesenermaßen nicht nur ganz massiv unter der "Pfändungsgrenze" (990 Euro), sondern auch ganz erheblich unter der "Armutsgefährdungsgrenze" (856 Euro, i.e. 60 % des bundesweiten Nettoäquivalenzeinkommens von 1'564 Euro) liegt, kommt eine exorbitant hohe "Geldstrafe" faktisch einer Kerkerverurteilung gleich, denn bei Nichtzahlung tritt automatisch Einkerkerung ein. "Geldstrafe" klingt aber zugegebenermaßen harmloser. Es sei hier erinnert an die Begründung für die "Ladung zum Haftantritt" für eine frühere "Geldstrafe" des Verf. (das Verbrechen: es wurde die von jedem sofort nachprüfbare Tatsache erwähnt, dass die Homepage des Verf., "Kirche zum Mitreden", die ursprüngliche Seite der Domain katholisch.de ist): Weil nichts gepfändet werden kann, wird Kerkerhaft angeordnet. So einfach geht das!

Das soll jetzt mal mit der Analyse genügen. Natürlich kann man noch weiter ins Detail gehen, aber das würde eben nur zu noch vernichtenderen Urteilen gegen La Ketchup und Konsorten führen. Außerdem gibt es an entsprechenden Stellen bereits jetzt weiteres Material zu den Hintergründen, und ggf. wird an anderer Stelle darauf zurückgekommen.

An die üblichen Stellen wurde heute zudem ein Fax verschickt:
»In den Straf- und Entmündigungsverfahren gegen "Heinz Richterin", "Hoss Staatsanwalt", "Dieter Oswald Sozialarbeiter", "Michael Schwankl Rechtsanwalt", "Yvonne Groß-Wetz Rechtsanwältin" etc. wird nachdrücklich Eile angemahnt. Wegen der seit heute schriftlich vorliegenden verbrecherischen Verleumdung, ich sei "paranoid", wird hiermit ebenfalls Strafanzeige gegen alle Beteiligten erstattet sowie allen endgültig unwiderruflich verboten, mich als "paranoid" zu bezeichnen, sowie ein ausdrücklicher Widerruf von allen Beteiligten gefordert. Sämtliche Kostenforderungen seitens der Genannten sind rein verbrecherisch. Weitere Ansprüche und Vorträge in dieser Sache bleiben vorbehalten.
Für alles weitere wird auf den Text "60 Tage Kerker für beschlossene Paranoia" verwiesen, der bereits jetzt an zahlreichen gut besuchten Stellen im Weltnetz veröffentlicht ist.«

Und die weiteren Aussichten: Die "beleidigte" Yvonne Groß-Wetz wird voraussichtlich ihren Triumph weidlich ausschlachten; dem bestialischen Sadismus sind dabei keinerlei Grenzen gesetzt. Allerdings hat der Verf. immer damit gerechnet, dass die Mahnungen Christi todernst gemeint waren: "Nehmt euch in acht vor den Menschen! Denn sie werden euch den Gerichten ausliefern und in den Synagogen euch geißeln. Ja, um meinetwillen werdet ihr vor Statthalter und Könige geführt werden, um Zeugnis zu geben vor ihnen und vor den Heiden" (Mt 10,17f). Cf. Paulus: "So werden alle, die in Christus Jesus fromm leben wollen, Verfolgung erleiden" (2 Tim 3,12).
Diese Verfolgungen, allein gestützt auf nichts anderem als absurden Lügen, dienen sowohl als Indikator, dass man auf dem richtigen Weg ist, als auch als Bewährungsprobe. Wie lange diese Probe noch dauern wird, wird man abwarten müssen. Immerhin steht fest: "Um meines Namens willen werdet ihr von allen gehasst werden. Wer aber ausharrt bis ans Ende, der wird gerettet werden" (Mt 10,21-22).


29.05.2008: